Pflegeleistungen
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Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Zuschuss

Umfassende und verlässliche Informationen für den Pflegealltag.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (Wohnraumanpassung)

Viele Wohnungen und Häuser sind nicht auf die Anforderungen von Pflegebedürftigen ausgelegt. Treppen werden zu unüberwindbaren Hindernissen, tiefe Badewannen zur Sturzgefahr und schmale Türrahmen verhindern die Nutzung eines Rollstuhls. Um einen Umzug in ein Pflegeheim zu verhindern, müssen die Räumlichkeiten barrierefrei umgebaut werden.

Die Pflegeversicherung beteiligt sich an diesen Kosten mit den sogenannten wohnumfeldverbessernden Maßnahmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Umbauten gefördert werden und wie Sie den Zuschuss von bis zu 4.000 Euro erhalten.


Das Wichtigste in Kürze

  • Der Zuschuss: Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss von maximal 4.000 Euro pro Maßnahme (für Material und Handwerker).
  • Die Voraussetzung: Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben und zu Hause gepflegt werden. Der Umbau muss die Pflege erleichtern.
  • Mehrere Pflegebedürftige: Leben mehrere Pflegebedürftige (z.B. in einer Senioren-WG) zusammen, kann der Zuschuss auf bis zu 16.000 Euro steigen.
  • Wichtige Regel: Beantragen Sie den Zuschuss zwingend vor Beginn der Umbaumaßnahmen!

Welche Umbauten werden von der Kasse gefördert?

Grundsätzlich werden alle Maßnahmen gefördert, die entweder die häusliche Pflege überhaupt erst ermöglichen, sie erheblich erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen.

Zu den häufigsten geförderten Umbauten zählen:

1. Das barrierefreie Badezimmer

Das Badezimmer birgt die größte Sturz- und Unfallgefahr.

  • Einbau einer bodengleichen (begehbaren) Dusche als Ersatz für eine tiefe Badewanne.
  • Installation von rutschfesten Bodenfliesen.
  • Montage von festen Halte- und Stützgriffen an Toilette und Dusche.
  • Anpassung der Höhe von Waschbecken und WC.

2. Überwindung von Treppen

  • Einbau eines Treppenlifts (Sitzlift, Plattformlift). Mehr zum Thema Treppenlift
  • Bau von fest installierten Rampen im Eingangsbereich für Rollstuhlfahrer.
  • Installation von zusätzlichen, beidseitigen Handläufen im Treppenhaus.

3. Anpassung der Wohnräume

  • Verbreiterung von Türen, damit Rollstühle oder Rollatoren hindurchpassen.
  • Entfernen von Türschwellen (Schwellenabbau).
  • Einbau leicht erreichbarer Lichtschalter oder elektronischer Türöffner.
  • Anpassung der Küchenzeile (Unterfahrbarkeit für Rollstuhlfahrer).

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Pflegekasse zahlt maximal 4.000 Euro für alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags notwendig sind. Das Gesetz spricht hier von einer Maßnahme, auch wenn es sich um mehrere Eingriffe (z.B. Badumbau + Türverbreiterung gleichzeitig) handelt.

Übersteigen die Handwerkerkosten die 4.000 Euro, müssen Sie die restliche Differenz aus eigener Tasche (als Eigenanteil) bezahlen.

Ausnahme: Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert Haben Sie die 4.000 Euro bereits für einen Badumbau ausgeschöpft, haben Sie keinen Anspruch mehr auf einen weiteren Zuschuss. Es sei denn, der Zustand des Pflegebedürftigen verschlechtert sich dramatisch (z.B. nach einem Schlaganfall) und es entsteht eine komplett neue Pflegesituation, die z.B. plötzlich einen Treppenlift zwingend erfordert. Dann kann die Kasse erneut bis zu 4.000 Euro bewilligen.

So beantragen Sie den Zuschuss erfolgreich

Der formale Ablauf ist entscheidend, damit die Pflegekasse den Zuschuss nicht wegen Formfehlern ablehnt:

  1. Bedarf feststellen: Sprechen Sie mit Pflegeberatern oder dem Medizinischen Dienst. Lassen Sie sich den Umbaubedarf idealerweise schriftlich bestätigen.
  2. Kostenvoranschläge einholen: Suchen Sie Handwerksbetriebe und lassen Sie sich detaillierte Kostenvoranschläge erstellen (am besten zwei bis drei zum Vergleich).
  3. Antrag stellen: Reichen Sie den "Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen" zusammen mit den Kostenvoranschlägen, Grundrissen (falls nötig) und Fotos des aktuellen Zustands bei der Pflegekasse ein.
  4. Warten auf Genehmigung: Fangen Sie auf keinen Fall mit dem Umbau an, bevor Sie die schriftliche Zusage der Pflegekasse haben! Werden Fakten geschaffen, bevor die Kasse prüfen konnte, wird der Zuschuss oft abgelehnt.
  5. Umbau und Abrechnung: Nach der Genehmigung können Sie die Handwerker beauftragen. Die Rechnung reichen Sie nach Fertigstellung bei der Pflegekasse ein.

Nach dem Umbau: Hygiene im Pflegealltag sichern

Der Umbau des Badezimmers erleichtert die körperliche Pflege enorm. Doch zur häuslichen Pflege gehört auch der tägliche Infektionsschutz. Haben Sie schon Ihre Pflegehilfsmittelpauschale abgerufen?

Genau wie den Umbau-Zuschuss gewährt die Pflegekasse (ab Pflegegrad 1) ein festes Budget für Verbrauchshilfsmittel in Höhe von 42 Euro monatlich.

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  • Einweghandschuhe: Für die hygienische Körperpflege in der neuen bodengleichen Dusche.
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Wir übernehmen die Abrechnung mit der Kasse und liefern Ihnen die Produkte jeden Monat portofrei nach Hause.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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