Pflegeleistungen
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Pflegesachleistungen - Anspruch & Leistung 2026 je

Umfassende und verlässliche Informationen für den Pflegealltag.

Was sind Pflegesachleistungen – Leistungen je Pflegegrad 2026 im Überblick


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Einleitung

Was sind Pflegesachleistungen – Leistungen je Pflegegrad 2026 im Überblick Tipps und Hinweise zur Verwendung Pflegehilfsmittel zuzahlungsfrei beantragen ### Das Wichtigste in Kürze

Pflegesachleistungen umfassen Tätigkeiten, die der ambulante Pflege- bzw. Betreuungsdienst im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen erbringt. Beispiele für Pflegesachleistungen sind die Hilfe beim Ankleiden oder die Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme. Die Pflegekasse bezuschusst die Pflegesachleistung monatlich mit einem festen Betrag, je nach Pflegegrad. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder höher können Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Pflegehilfsmittel sind unverzichtbare Helfer bei dem Bezug von Pflegesachleistungen. Das Wichtigste in Kürze Änderungen Pflegereform 2025 Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürfti...


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Änderungen Pflegereform 2025

Art der Änderung Betrag mit Anpassungen 2024 Betrag nach Erhöhung 2025 Pflegegelderhöhung (4,5 %) Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 332 € Pflegegrad 3: 572 € Pflegegrad 4: 764 € Pflegegrad 5: 946 € Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 347 € Pflegegrad 3: 599 € Pflegegrad 4: 800 € Pflegegrad 5: 990 € Erhöhung der Pflegesachleistungen (4,5 %) Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 760 € Pflegegrad 3: 1.431 € Pflegegrad 4: 1.778 € Pflegegrad 5: 2.200 € Pflegegrad 1: 0 € Pflegegrad 2: 796 € Pflegegrad 3: 1.497 € Pflegegrad 4: 1.859 € Pflegegrad 5: 2.299 € keine Erhöhung der Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege 0 bis 12 Monate: 5 % 13 bis 24 Monate: 25 % 25 bis 36 Monate: 45 % über 36 Monate: 70 % 0 bis 12 Monate: 15 % 13 bis 24 Monate: 30 % 25 bis 36 Monate: 50 % über 36 Monate: 75 %...

Vorgezogenes Entlastungsbudget für ausgewählte Pflegebedürftige

Mit der neusten Pflegereform wurde auch das Entlastungsbudget beschlossen, das zukünftig die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in einem flexiblen Budget bündelt. Allerdings profitiert davon im Jahr 2024 nur eine vergleichsweise kleine Gruppe. Ausschließlich Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 besitzen, können auf das vorgezogene Entlastungsbudget (3.386 Euro) zugreifen. Durch das Entlastungsbudget entfällt auch die bisher notwendige Vorpflegezeit von sechs Monaten. Außerdem passt sich die Höchstdauer der Verhinderungspflege an die Kurzzeitpflege an – anstatt sechs Wochen stehen jungen Pflegebedürftigen acht Wochen pro Kalenderjahr zu. Alle anderen Pflegebedürftigen, mit Pflegegrad 2 oder mehr, müssen sich bis zum Jahr 2025...

Pflegeunterstützungsgeld steht nun jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hat eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können künftig im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar....

Pflegeperson in Rehabilitation – Mitaufnahme von Pflegebedürftigen nun einfacher

Steht bei pflegenden Angehörigen ein Aufenthalt in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung an, ist die Sorge um die pflegerische Versorgung des Familienmitglieds meist groß. Durch die Pflegereform 2024 gestaltet sich die Mitaufnahme von Menschen mit einem Pflegegrad nun einfacher. Sie können entweder in derselben Einrichtung, einer ambulanten Pflegeeinrichtung oder vollstationär untergebracht werden. Für die Kosten kommt dann die Pflegekasse des Pflegebedürftigen auf. 💡 Gut zu wissen: Seit Januar 2024 erhalten Pflegebedürftige mehr Transparenz vonseiten ihrer Pflegekasse . Dort können Sie sich über bisher verbrauchte Leistungen und abgerechnete Leistungen, zum Beispiel durch einen ambulanten Pflegedienst , erkundigen....

Was sind Pflegesachleistungen?

Der Begriff „Pflegesachleistungen“ legt nahe, dass es sich um Gegenstände oder zum Verbrauch bestimmte Produkte handelt. Dem ist aber nicht so! Als Pflegesachleistungen bezeichnet die Pflegekasse pflegerische Tätigkeiten, die eine professionelle Pflegefachkraft ausführt. Das zählt zu den Pflegesachleistungen: Maßnahmen zur regelmäßigen Körperpflege Unterstützung bei der Ernährung oder der Mobilisation Hauswirtschaftliche Tätigkeiten im häuslichen Umfeld Pflegerische Versorgung und Betreuung während der Tages-/oder Nachtpflege (zum Beispiel bei Demenz oder Alzheimer ) Die Pflegedienste und auch die Tages- oder Nachtpflegeeinrichtungen rechnen die erbrachten Pflegesachleistungen direkt mit der jeweiligen Pflegekasse ab. Möglich macht das ein Versorgungsvertrag, den die Pflegekasse mit dem Di...

Welche Pflegesachleistungen gibt es?

Die anfallenden Pflegesachleistungen richten sich danach, wie viel Hilfe Sie im Alltag benötigen. Personen, die körperlich stark eingeschränkt sind, brauchen in der Regel in allen Bereichen, also bei der Körperpflege, Mobilisation, Ernährung und dem Haushalt, Unterstützung. Inhalte dieses Abschnitts

Pflegesachleistungen im Bereich Körperpflege

Körperpflege im Bett (Teil- oder Ganzkörperwaschung) Unterstützung beim Duschen oder Baden Hilfe beim Zähneputzen oder der Zahnzwischenraumreinigung Unterstützung beim Toilettengang Hilfe beim Ankleiden

Pflegesachleistungen im Bereich Mobilisation

Unterstützung beim Umsetzen Hilfe beim Umlegen (Lagern) Unterstützung beim Treppensteigen

Pflegesachleistungen im Bereich Ernährung

Zubereitung von Mahlzeiten Zerkleinerung der Speisen Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme

Pflegesachleistungen im Bereich Haushaltsführung

Einkäufe tätigen Reinigen der Wohnung Unser Tipp In unserer großen Übersicht zu allen Hilfsmitteln laut GKV Hilfsmittelverzeichnis lesen Sie alles rund um Anspruch, Antrag und Nutzung von Hilfsmitteln.

Pflegegeld und Pflegesachleistung: der Unterschied

Häufig werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen in einen Topf geworfen. Gemeinsam haben die beiden Leistungen aber nur, dass sie dem Pflegebedürftigen von der Pflegekasse zugesprochen werden. Die Merkmale der jeweiligen Leistungen können Sie aus der folgenden Tabelle entnehmen. Leistungen der Pflegekasse Pflegesachleistungen Pflegegeld Art der Zahlung Sachgeld, an Dienstleistung gebunden Geldleistung, zur freien Verfügung Zweck Bezahlung des Pflegedienstes Zur Bezahlung von selbst organisiertem Pflegepersonal, Pflegebedürftige geben es oft als Anerkennung an pflegende Angehörige weiter...

Die goldene Regel: Wer Pflegesachleistungen und Pflegegeld bekommt

Der Gesetzgeber hat klar definiert, wem Pflegesachleistungen und Pflegegeld zustehen. Demnach haben Personen mit Pflegegrad 2 , Pflegegrad 3 , Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 Anspruch auf Pflegesachleistungen und auf Pflegegeld. Zuständig für die Auszahlung sind die gesetzlichen oder privaten Pflegekassen, je nachdem, wie Sie versichert sind. 💡 Gut zu wissen: Sie möchten erfahren, welche Pflegeleistungen es für Pflegebedürftige ganz allgemein gibt? Dann bestellen Sie sich die Broschüre „ Pflegeleistungen zum Nachschlagen “ des Bundesministeriums für Gesundheit. Angebot...

Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €/Monat

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Pflegehilfsmittel – der Anker für Pflegesachleistungen

Kaum etwas unterstützt die Arbeit von Pflegekräften und pflegenden Angehörigen so, wie Pflegehilfsmittel . Sie kommen insbesondere in den Bereichen Körperhygiene und Mobilisation zum Einsatz. Außerdem ermöglichen Pflegehilfsmitteln Ihnen als Pflegebedürftiger ein selbstständigeres Leben oder können Ihre Beschwerden lindern. Der Gesetzgeber unterscheidet zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel von nicht zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln, sogenannte technische Pflegehilfsmittel . Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Bettschutzeinlagen Einmalhandschuhe Mundschutzmasken Schutzschürzen Einmallätzchen Händedesinfektionsmittel Flächendesinfektion Nicht zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (technische Pflegehilfsmittel) Pflegebett Lagerungshilfen Notrufsystem...

Wer bezahlt technische Pflegehilfsmittel?

Die Pflegekasse übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für technische Pflegehilfsmittel. Sie müssen beantragt werden und folgende Bedingungen erfüllen: sie lindern Beschwerden sie erleichtern die Pflege sie unterstützen die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen die Krankenkasse ist nicht für die Kostenübernahme verantwortlich Ist Ihr Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, entscheidet der Leistungsträger innerhalb von drei Wochen, ob Sie das Pflegehilfsmittel bezahlt bekommen. Ist für die Entscheidung ein medizinisches Gutachten erforderlich, kann sich der Zeitraum auf fünf Wochen verlängern. 💡 Gut zu wissen: Planen Sie bei technischen Pflegehilfsmitteln einen Eigenanteil von 10 % ein, maximal 25 Euro....

Ab 2025 bis zu 42 Euro für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel

Wussten Sie, dass Ihre Pflegekasse Ihnen bis zu 42 Euro (Neuer Stand 2025) für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel erstattet und das jeden Monat? Davon können Sie beispielsweise Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen und Mundschutzmasken anschaffen. Besonders einfach geht das mit unserer CareBoxx-Box , mit der Sie sich individuell Pflegehilfsmittel zusammenstellen können – kostenlos und bequem von zu Hause. Achtung: Beziehen Sie Pflegesachleistungen? Dann bringt der Pflegedienst in der Regel selbst die erforderlichen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe und Co. mit....

Wie hoch sind die Pflegesachleistungen?

Wie hoch die Pflegesachleistungen der Pflegekasse ausfallen, hängt von Ihrem Pflegegrad ab. Den Pflegegrad erhalten Sie im Rahmen einer Begutachtung durch den MD (Früher MDK, bei gesetzlich Versicherten) oder die Medicproof GmbH (bei privat Versicherten). Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat die Pflegeleistungen seit dem 01.01.2024 um 5 % und zum 01.01.2025 um weitere 4,5 % erhöht. Inhalte dieses Abschnitts

Pflegesachleistung bei Pflegegrad 1

Pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf Pflegesachleistungen. 131 Euro (Neuer Stand 2025) stehen Ihnen aber trotzdem zu, und zwar für Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die Pflegekassen zahlen dafür den sogenannten Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro (Neuer Stand 2025) monatlich aus.

Pflegesachleistung bei Pflegegrad 2

Ab Pflegegrad 2 sind Pflegesachleistungen Teil des Maßnahmenpaketes. Das bedeutet, dass Ihnen monatlich 796 Euro (Neuer Stand 2025) für die pflegerische Unterstützung eines ambulanten Pflegedienstes oder für die Betreuung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung zustehen.

Pflegesachleistung bei Pflegegrad 3

Wurde Ihnen der Pflegegrad 3 zugesprochen, übernehmen die Pflegekassen die Kosten für den ambulanten Pflegedienst sowie die stundenweise Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung in Höhe von 1.497 Euro (Neuer Stand 2025) pro Monat.

Pflegesachleistung bei Pflegegrad 4

Bei zugesprochenem Pflegegrad 4 kommen die Pflegekassen monatlich für die Kosten des ambulanten Pflegedienstes oder der Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung in Höhe von 1.859 Euro (Neuer Stand 2025) auf.

Pflegesachleistung bei Pflegegrad 5

Für Ihre professionelle Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst oder die Unterbringung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung, bei anerkanntem Pflegegrad 5 , übernehmen die Pflegekassen die Kosten in Höhe von 2.299 Euro (Neuer Stand 2025) pro Monat. 💡 Gut zu wissen: Privatpersonen oder pflegende Angehörige können keine Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse abrechnen. Zur Abrechnung sind nur zugelassene, ambulante Pflegedienste oder zugelassene, Einzelpersonen wie selbstständig tätige Pflegekräfte bemächtigt. Pflegegrad Pflegesachleistung pro Monat (Neuer Stand 2025) Pflegegrad 1 — Pflegegrad 2 796 € Pflegegrad 3 1.497 € Pflegegrad 4 1.859 € Pflegegrad 5 2.299 € Angebot...

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Sachleistung beantragen: in 3 Schritten zur Pflegesachleistung

Wenn Sie Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. Die Pflegekassen sind an die Krankenkassen angeschlossen, deshalb können Sie auch direkt die Krankenkasse kontaktieren. Eine Beantragung der Pflegesachleistungen gelingt im Handumdrehen mit folgenden drei Schritten. Kontaktieren Sie Ihre Pflegekasse oder Krankenkasse: Teilen Sie den Mitarbeitern per Post oder Telefon mit, dass Sie Pflegesachleistungen beantragen möchten. Füllen Sie den Antrag aus: Nach der Kontaktaufnahme sendet Ihnen die Pflegekasse Formulare zu. Füllen Sie diese selbst oder mithilfe Ihres Angehörigen aus. Senden Sie die Formulare anschließend an die Pflegekasse zurück. Haben Sie Geduld: Von der Kontaktaufnahme bis zur Bewilligung können einige Wochen vergehen....

Pflegesachleistung für häusliche Pflege – Antrag

Sie möchten wissen, wie das Formular aussieht, dass Sie für die Inanspruchnahme der Pflegesachleistungen ausfüllen müssen? Im Folgenden sehen Sie ein Musterbeispiel mit Ausfüllhilfe. Download als PDF (617 KB)

Pflegesachleistung: Auszahlung und wichtige Hinweise

Wenn Sie den Antrag auf Pflegesachleistungen ausfüllen, stoßen Sie vermutlich auf ein Feld, in dem Sie angeben müssen, wo die Pflegeleistungen stattfinden. Dabei handelt es sich um eine sehr wichtige Angabe, denn daraus ergibt sich später die Höhe der Pflegesachleistungen. Dazu gilt Folgendes: Wenn Sie zu Hause durch einen Angehörigen, Bekannten oder Freund gepflegt werden, beantragen Sie Pflegegeld. Kümmert sich ausschließlich ein ambulanter Pflegedienst um Ihre Pflege, beantragen Sie Pflegesachleistungen. Achtung: Es gibt auch die Möglichkeit, die Pflegetätigkeiten zwischen Angehörigen und dem Pflegedienst aufzuteilen – das nennt sich Kombinationsleistung . In dem Fall bekommen Sie in Anlehnung an die ausgezahlten Pflegesachleistungen, ein anteiliges Pflegegeld....

Pflegesachleistungen: Tipps und Tricks für Ihren Alltag

Bei dem Thema Pflegesachleistungen gibt es einiges zu beachten. Wir möchten Ihnen Tricks für Ihren Alltag zeigen, mit denen Sie die Ihnen zustehenden Leistungen optimal ausschöpfen und Ihren Pflegealltag vereinfachen. Inhalte dieses Abschnitts

Pflegesachleistung nicht ausgeschöpft – Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen

Der pflegebedürftigen Person steht, je nach Höhe des Pflegegrades, ein fester Betrag für die Nutzung eines Pflegedienstes, der sogenannten Pflegesachleistung, zur Verfügung. Wird dieser Betrag nicht oder nur anteilig ausgeschöpft, können Kosten bis zu 40% des zustehenden Betrages für anerkannte Unterstützungsleistungen aufgewendet werden. Dieser Betreuungs- und Entlastungsbetrag entlastet die pflegebedürftige Person sowie die Angehörigen bei der Alltagsgestaltung oder der Hauswirtschaft. Wenn Sie die Pflegeleistungen nicht oder kaum in Anspruch genommen und sich im Vorfeld bereits für eine Kombinationsleistung entschieden haben, bekommen Sie ein anteiliges Pflegegeld ausgezahlt....

So geht die Umwandlung von Pflegesachleistungen in Betreuungsleistungen

Wenn Sie nicht alle Pflegesachleistungen ausgeschöpft haben, können Sie diese laut § 45b SGB XI teilweise in den ambulanten Sachleistungsbetrag umwandeln. Achtung: Mit dem umgewandelten Budget dürfen Sie ausschließlich zusätzliche Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Ganz konkret sind das „Angebote zur Unterstützung im Alltag“. Dazu zählen: Betreuungsangebote, bei denen die Anleitung, Anregung, Begleitung und Unterstützung während Beschäftigungen oder Aktivitäten im Vordergrund stehen. Angebote, die pflegende Angehörige oder nahestehende Pflegepersonen entlasten, zum Beispiel eine hauswirtschaftliche Unterstützung oder eine Pflegebegleitung. Angebote, die Pflegebedürftige unterstützen, um die Anforderungen des Pflegealltags zu bewältigen, zum Beispiel Unterstützung bei der Inanspruchn...

Pflegesachleistung bei Krankenhausaufenthalt

Es ist passiert – Sie müssen ins Krankenhaus. Dann stellt sich die Frage, ob Sie weiterhin Pflegesachleistungen von Ihrer Pflegekasse erhalten. Hier müssen wir Sie leider enttäuschen. Wenn Sie vollstationär im Krankenhaus liegen, benötigen Sie keinen Pflegedienst, somit entfallen auch die Pflegesachleistungen. Haben Sie sich jedoch für eine Kombileistung entschieden, erhalten Sie über maximal vier Wochen hinweg das anteilige Pflegegeld weiter.

Wenn Pflegesachleistungen zur Finanzierung nicht ausreichen

Stellt sich bei Ihnen eine Pflegebedürftigkeit ein und Sie schaffen Alltägliches, wie die Körperpflege oder die Hauswirtschaft, nicht mehr alleine, sollten Sie möglichst schnell handeln. Erkundigen Sie sich, ob eine Person aus Ihrem privaten Umfeld Ihnen die erforderliche Unterstützung geben kann oder ob ein professioneller Pflegedienst die Aufgaben in Ihrem häuslichen Umfeld übernehmen soll. Fällt die Entscheidung auf das Angebot der Pflegekasse, die Pflegesachleistungen in Anspruch zu nehmen, bedeutet das, dass ein Pflegedienst alle pflegerischen Tätigkeiten übernimmt. Sollen diese Aufgaben wie die Grundpflege , Betreuung und die Hauswirtschaft von einem Verwandten oder Bekannten ausgeführt werden, kann der Anspruch auf Pflegegeld genutzt werden – das Pflegegeld können Sie dann der priva...

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FAQ Section

Q: Was ist eine Pflegesachleistung? A: Eine Pflegesachleistung wird von einer Pflegefachkraft im häuslichen Umfeld bei der ambulanten Pflege oder während der Tages- bzw. Nachtpflege erbracht.

Q: Was sind Sachleistungen in der ambulanten Pflege? A: Grob gesehen umreißen Pflegesachleistungen die Themen Ernährung, Körperpflege und Mobilisation sowie Haushaltsführung. Eine Pflegesachleistung ist beispielsweise die Hilfe bei der Nahrungsaufnahme oder die Unterstützung beim Ankleiden.

Q: Was ist der Unterschied zwischen Pflegegeld und Pflegesachleistung? A: Bei dem Pflegegeld handelt es sich um eine Geldleistung, die dem Pflegebedürftigen direkt auf das Konto überwiesen wird. Prinzipiell steht der Betrag Pflegebedürftigen frei zur Verfügung, viele nutzen das Geld, um pflegenden Angehörigen eine Aufmerksamkeit zu geben. Eine Pflegesachleistung ist ein Sachgeld. Es ist an eine Dienstleistung, in dem Fall an die des ambulanten Pflegedienstes, gebunden.

Q: Wird 2025 Pflegegeld erhöht? A: Ja, im Jahr 2025 wird sowohl das Pflegegeld um 4,5 % erhöht, als auch erneut die Pflegesachleistungen.

Q: Wird Pflegesachleistung vom Pflegegeld abgezogen? A: Wenn Sie sich für eine Kombileistung entschieden haben, erhalten Sie ein anteiliges Pflegegeld. Die Pflegekasse prüft vorab, wie viele Sachleistungen Sie in Anspruch genommen haben. Ist der Ihnen zustehende Betrag nicht vollständig ausgeschöpft, bekommen Sie den Rest als Pflegegeld ausgezahlt.

Q: Warum bekommt man bei Pflegegrad 1 kein Geld? A: Bei Pflegegrad 1 hat man Anspruch auf einen Zuschuss. Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim, erhalten sie von der Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich (Neuer Stand 2025). In teil- und vollstationären Einrichtungen haben sie wie alle Versicherten außerdem Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Mehr zum Thema Pflegegrad 1.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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