Pflegeleistungen
Pflegeleistungen

Pflegeunterstützungsgeld - Höhe & Anspruch für Pflegende

Umfassende und verlässliche Informationen für den Pflegealltag.

Pflegeunterstützungsgeld 2026 – Höhe und Voraussetzungen für pflegende Arbeitnehmer*innen


Content Structure

Einleitung

Pflegeunterstützungsgeld 2026 – Höhe und Voraussetzungen für pflegende Arbeitnehmer*innen Jetzt zuzahlungsfreie Pflegebox beantragen ### Das Wichtigste in Kürze

Mit dem Pflegeunterstützungsgeld sind Beruf und Pflege besser vereinbar Bis zu 90 % des Nettolohns werden von der Pflegekasse aufgefangen Die Pflegekasse Ihres Angehörigen ist zuständig Ihr Arbeitgeber kann eine ärztliche Bescheinigung verlangen Das Wichtigste in Kürze Pflegeunterstützungsgeld steht jährlich zur Verfügung Verlängerung der Corona-Sonderregelung für das Pflegeunterstützungsgeld galt bis 2023 Was ist Pflegeunterstützungsgeld? Pflegeunterstützungsgeld: So wird berechnet Pflegeunterstützungsgeld: Antrag können nahe Verwandte stellen Pflegeunterstützungsgeld: Voraussetzungen Ihr Weg zur finanziellen Unterstützung in 3 Schritten Verwandte CareBoxx Ratgeber Schätzungen zufolge pflegen hierzulande 2,5 Millionen berufstätige Angehörige zu Hause. Eine Aufgabe, die Anerkenn...


📦 Kostenlose Pflegebox von CareBoxx bestellen Sie haben einen Pflegegrad und werden zu Hause gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €/Monat – komplett kostenlos. CareBoxx übernimmt die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. → Jetzt Pflegebox zusammenstellen


Pflegeunterstützungsgeld steht jährlich zur Verfügung

Die Pflegereform 2024 hatte eine wichtige Erneuerung für pflegende Angehörige im Gepäck. Sie betrifft Menschen, die berufstätig sind und sich außerdem um ein Familienmitglied kümmern. Diese können im Ernstfall dem Arbeitsplatz bis zu zehn Tage fernbleiben, um beispielsweise bei einem plötzlichen Pflegefall wichtige Regelungen zu treffen. Für diesen Zeitraum steht das Pflegeunterstützungsgeld zur Verfügung – anders als bisher ist es nun jährlich und nicht mehr einmalig pro Pflegebedürftigen abrufbar....

Verlängerung der Corona-Sonderregelung für das Pflegeunterstützungsgeld galt bis 2023

Bis zum 30. April 2023 wurde die Zahlung des Pflegeunterstützungsgeldes von 10 auf 20 Arbeitstage verlängert. Personen, die durch einen Pflegefall zusätzlich belastet waren, sollten so entlastet werden. Das Pflegeunterstützungsgeld stand Antragstellenden übrigens auch dann zu, wenn sich eine Versorgungslücke bei der häuslichen Pflege ergab. Das konnte beispielsweise passieren, wenn eine Pflegekraft durch eine Corona-Infektion ausfiel.

Was ist Pflegeunterstützungsgeld?

Sie sind berufstätig und pflegen gleichzeitig einen Angehörigen? Dann wissen Sie, was beide Tätigkeiten grundlegend voneinander unterscheidet. In der Pflege gibt es keinen Feierabend. Zudem können unvorhergesehene Situationen eintreten. Der Gesetzgeber hat deshalb das Pflegeunterstützungsgeld eingeführt. Liegt eine akute Pflegesituation bei einem Verwandten vor, haben Sie das Recht, ohne Verzögerung von Ihrer Arbeit freigestellt zu werden. Ausgenommen sind Selbstständige, Beamte sowie Bezieher von Leistungen nach SGB II und SGB III. Die Freistellung der Arbeitnehmer ist gesetzlich auf zehn Arbeitstage begrenzt. Ankündigen müssen Sie den Bedarf nicht. Das Pflegeunterstützungsgeld hat das Ziel, Sie in diesen zehn Tagen finanziell abzusichern. Bei dem Pflegeunterstützungsgeld wird niemand bev...

Pflegeunterstützungsgeld ist für Notfälle gedacht

Die Grundlage für das Pflegeunterstützungsgeld legte der Gesetzgeber bereits im Jahr 2008. Nachträglich wurde die Möglichkeit geschaffen, eine bezahlte Freistellung zu erreichen. Zuvor wurde der Zeitraum als unbezahlter Urlaub angesehen. Ihr Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld ist in Gesetzbüchern festgeschrieben. Maßgeblich dafür ist der § 44a SGB XI. Der Gesetzgeber greift Ihnen mit der Gesetzeserweiterung in Krisensituationen unter die Arme. Schließlich müssen Sie in einem Akutfall vieles regeln. Dafür haben Sie laut Pflegezeitgesetz bis zu zehn Tage Zeit. Damit Sie keine großen finanziellen Einbußen haben, können Sie als Berufstätiger und Angehörigenpfleger Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Somit wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, Beruf und Pflege besser zu vereinbaren. Besonders...

Pflegeunterstützungsgeld: So wird berechnet

Mit Sicherheit interessieren Sie sich dafür, mit wie viel Pflegeunterstützungsgeld Sie rechnen können. Diese Frage kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden. Ihr individueller Verdienst entscheidet darüber, wie viel Pflegeunterstützungsgeld Ihnen zusteht. Die Pflegeversicherung hat die Aufgabe, Ihren Verdienstausfall zu einem großen Anteil zu übernehmen. Bis zu 90 % Ihres Nettolohns kann Ihnen die Pflegekasse auf diese Weise auszahlen. Haben Sie im letzten Kalenderjahr Einmalzahlungen erhalten, wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, kann Ihr Pflegeunterstützungsgeld (brutto) bis zu 100 % des Nettoarbeitsgeldes erreichen. Hierbei spielt die Höhe der Einmalzahlungen natürlich eine entscheidende Rolle. 💡 Gut zu wissen: Es gibt jedoch noch eine andere Regelung, die bei der Berechnung des Pflegeun...

Kostenfreie Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €/Monat

Pflegebedürftige Personen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 € pro Monat. CareBoxx liefert diese kostenlos und bequem nach Hause – einfach online bestellen. Jetzt kostenlose Pflegebox bestellen → Mehr über Pflegehilfsmittel erfahren →

Pflegeunterstützungsgeld: Antrag können nahe Verwandte stellen

Auch hier hat es Veränderungen gegeben. Früher wurden lediglich Eltern, Schwiegereltern, Ehepartner oder Menschen einer eheähnlichen Zusammenkunft zu den nahen Verwandten gezählt. Seit dem Jahr 2015 wurde der Kreis erweitert und bildet so die Pflegesituation umfassender ab. Zu den nahen Verwandten gehören im Sinne des Pflegezeitgesetzes: Lebenspartner, Ehegatten Partner, die sich in einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft befinden Eltern, Großeltern, Schwiegereltern, Stiefeltern Geschwister Schwager bzw. Schwägerin Kinder, Pflegekinder, Adoptivkinder (auch des Ehegatten oder Lebenspartners), Schwiegerkinder, Enkelkinder 💡 Gut zu wissen: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Angehöriger zu der Liste gehört, können Sie mit der Pflegekasse Kontakt aufnehmen. Zudem gibt ...

Pflegeunterstützungsgeld: Voraussetzungen

Es gibt einige Voraussetzungen, an die das Pflegeunterstützungsgeld geknüpft ist. Das stellt sicher, dass nur diejenigen pflegenden Angehörigen finanzielle Unterstützung erhalten, die sie in diesem Fall benötigen. Folgende Voraussetzungen gibt es: die Pflegesituation stellt sich akut dar, sie hat sich demnach unerwartet ergeben. Ihr Angehöriger ist bereits als pflegebedürftig bekannt oder die Pflegebedürftigkeit gilt als sehr wahrscheinlich. Die zu pflegende Person ist ein naher Angehöriger von Ihnen. Sie machen eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung (§ 2 Pflegezeitgesetz) geltend. Sie erhalten keine Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber in der betreffenden Pflegezeit. Sie haben einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse bzw. bei dem Pflegeversicherungsunternehmen Ihres...

Ihr Weg zur finanziellen Unterstützung in 3 Schritten

Die akute Lage in Ihrer Familie belastet Sie mit Sicherheit. Wir möchten Sie in dieser Zeit unterstützen, indem wir Ihnen einen schnellen und unkomplizierten Weg skizzieren, mit dem Sie das Pflegeunterstützungsgeld beantragen können. Inhalte dieses Abschnitts

1. Schritt: Stellen Sie einen Antrag auf Freistellung von Ihrer Arbeit

Zunächst ist es wichtig, dass Sie Ihrem Arbeitgeber ohne zeitliche Verzögerung mitteilen, dass Sie eine Freistellung in Anspruch nehmen möchten. Berufen Sie sich dabei auf den § 2 Abs. 1 des Pflegezeitgesetzes. Damit weiß Ihr Arbeitgeber automatisch, wofür Sie die Freistellung benötigen. Setzen Sie ihn zudem in Kenntnis, wie viele Tage Sie nehmen möchten. Maximal 10 Tage können Sie ausschöpfen. Achtung Ihr Arbeitgeber kann Sie dazu auffordern, eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Aus ihr muss hervorgehen, dass der Pflegebedürftige akut einer dringenden Pflege bedarf....

2. Schritt: Ärztliche Bescheinigung einholen

Eine ärztliche Bescheinigung können Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Zudem benötigen Sie eine formlose ärztliche Bescheinigung, um einen Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld zu stellen. Daraus sollte zweifelsfrei hervorgehen, dass eine Freistellung wichtig ist, um in dem akut vorliegenden Fall eine bedarfsgerechte Pflege und Betreuung zu organisieren bzw. die Versorgung in dem Zeitraum sicherzustellen. Die ärztliche Bescheinigung erhalten Sie bei dem behandelnden Arzt Ihres Angehörigen. Bitte achten Sie darauf, dass der Name Ihres Angehörigen und der voraussichtliche Zeitraum der Arbeitsverhinderung auf der Bescheinigung notiert sind....

3. Schritt: Pflegeunterstützungsgeld beantragen

Im dritten Schritt geht es darum, die finanzielle Unterstützung zu beantragen. Das machen Sie bei der zuständigen Pflegekasse. Ganz wichtig: Nicht Ihre Pflegekasse, sondern die Ihres Angehörigen ist der richtige Ansprechpartner . Die jeweilige Pflegekasse ist an die Krankenkasse des Pflegebedürftigen angeschlossen. Folgende Unterlagen sind für die Beantragung wichtig: Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld (per Download auszufüllen oder telefonisch) Ärztliche Bescheinigung des behandelnden Arztes Ihres Angehörigen Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers 💡 Gut zu wissen: Den Antrag auf Pflegeunterstützungsgeld sollten Sie unverzüglich stellen. Eventuell fehlende Unterlagen, wie eine ärztliche Bescheinigung, können Sie nachreichen. Häufige Fragen zum Pflegeunterstützungsgeld Was ist Pflegeunterst...

Verwandte CareBoxx Ratgeber

14.07.2025 Pflegetheorien und Pflegemodelle leicht erklärt Pflegetheorien und Pflegemodelle leicht erklärt Aimée de Lachapelle (Sophrologin) Autorin und Sophrologin Aktu... Mehr lesen 07.07.2025 Essen auf Rädern in der Nähe – Leben und Pflege sinnvoll ergänzen Essen auf Rädern in der Nähe – Leben und Pflege sinnvoll ergänzen Vivian Koerl Redaktionsleitung bei ‘Sa... Mehr lesen 14.07.2025 Pflegezeit – Anforderungen, Beantragung und Kostenübernahme Pflegezeit – Anforderungen, Beantragung und Kostenübernahme Wann haben Sie Anspruch auf 6 Monate Freistellung ... Mehr lesen Weitere hilfreiche Ratgeber: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 42 €/Monat: Liste und Antrag HAUSNOTRUF – Sicherheit & Entlastung in der häuslichen Pflege...

FAQ Section

Q: Was ist Pflegeunterstützungsgeld? A: Mit dem Pflegeunterstützungsgeld möchte der Gesetzgeber die Vereinbarung von Beruf und Angehörigenpflege vereinfachen. Ist es in einem Pflegenotfall erforderlich, sich freistellen zu lassen, sollten Sie keine großen finanziellen Einbußen tragen müssen. Das Pflegeunterstützungsgeld soll dazu verhelfen, die zehn Arbeitstage, die beantragt werden können, finanziell zu überbrücken.

Q: Wo beantrage ich Pflegeunterstützungsgeld? A: Die Pflegekasse nimmt Ihren Antrag entgegen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Einige Krankenkassen stellen im Internet Antragshilfen bereit. Hier können Sie die erforderlichen Dokumente herunterladen und der Pflegekasse zukommen lassen. Alternativ gibt es Telefonnummern, mit denen Sie Ihr Anliegen zunächst mündlich mitteilen können. Das Servicetelefon des Bundesministeriums für Gesundheit steht Ihnen bei Fragen rund um das Pflegeunterstützungsgeld ebenfalls zur Seite.

Q: Wie hoch ist das Pflegeunterstützungsgeld? A: Das Pflegeunterstützungsgeld richtet sich nach Ihrem Einkommen. Bis zu 90 % Ihres Nettolohns stehen Ihnen während der Zeit zu. Ein Pflegeunterstützungsgeld-Rechner kann Ihnen bei der Ermittlung helfen.

Q: Wer zahlt das Pflegeunterstützungsgeld? A: Zuständig für die Auszahlung des Pflegeunterstützungsgeldes ist die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen Ihres Angehörigen. Im Internet können Ihnen Suchbegriffe wie: Pflegeunterstützungsgeld + Name der Pflegekasse weiterhelfen.

Q: Wann bekommt man Pflegeunterstützungsgeld? A: Die Auszahlung ist an einige Voraussetzungen geknüpft. Eine der wichtigsten ist, dass es sich um einen Notfall handelt. Die Krisensituation ist demnach unerwartet eingetroffen.

Q: Wie oft kann man Pflegeunterstützungsgeld beantragen? A: Mit Blick auf das Pflegeunterstützungsgeld stehen Ihnen pro Jahr zehn Arbeitstage zu. In dieser Zeit können Sie mit dem Geld eine wertvolle Stütze erfahren. Allerdings müssen Sie die zehn Tage nicht am Stück einplanen. Haben Sie in diesem Jahr Pflegeunterstützungsgeld für 5 Tage beantragt, stehen Ihnen weitere 5 Tage zu, sofern ein erneuter Notfall auftritt.

Q: Muss das Pflegeunterstützungsgeld in der Steuererklärung angegeben werden? A: Bei dem Pflegeunterstützungsgeld handelt es sich um eine Lohnersatzleistung. Allerdings unterliegt es derzeit nicht wie andere Vertreter dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Aus diesem Grund müssen Sie das Pflegeunterstützungsgeld nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Über CareBoxx

CareBoxx ist Ihr verlässlicher Partner für kostenlose Pflegehilfsmittel. Wir liefern monatlich hochwertige Pflegeboxen direkt zu Ihnen nach Hause – ohne Zuzahlung, ohne Papierkram. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.

  • ✅ Kostenlose Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
  • ✅ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
  • ✅ Monatliche Lieferung nach Hause
  • ✅ Einfache Online-Bestellung

→ Jetzt kostenlose Pflegebox bestellen

Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

Ihre kostenlose Pflegebox

Nutzen Sie Ihren gesetzlichen Anspruch ab Pflegegrad 1. Wir übernehmen die komplette Abwicklung und rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Jetzt Pflegebox beantragen