Pflegehilfsmittel
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Pflegebett: Antrag & Kostenübernahme Kasse

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Pflegebett auf Rezept: Voraussetzungen und Beantragung

Ein herkömmliches Bett stößt in der häuslichen Pflege schnell an seine Grenzen. Es ist zu niedrig, nicht verstellbar und erschwert das Waschen oder Umlagern des Patienten enorm. Ein spezielles, elektrisch verstellbares Pflegebett (Krankenbett) entlastet den Rücken der pflegenden Angehörigen massiv und ermöglicht dem Pflegebedürftigen mehr Selbstständigkeit (z. B. beim Aufrichten zum Essen).

In diesem Ratgeber klären wir, ob die Krankenkasse oder die Pflegekasse zuständig ist, wie Sie das Pflegebett beantragen und welche Zuzahlungen auf Sie zukommen.


Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bett: Ein Pflegebett (meist Produktgruppe 50 oder 19) ist höhenverstellbar, hat verstellbare Kopf- und Fußteile sowie seitliche Herausfallschutze.
  • Kostenträger: Bei vorhandenem Pflegegrad ist die Pflegekasse zuständig. Ohne Pflegegrad, aber mit ärztlicher Verordnung, zahlt die Krankenkasse.
  • Zuzahlung: Die Kosten werden fast immer zu 100 % als Leihgabe übernommen. Sie zahlen maximal einen Eigenanteil von 10 % (bzw. max. 25 Euro).
  • Zusatzleistung: Bei Bettlägerigkeit haben Sie zusätzlich Anspruch auf die kostenlose CareBoxx (42 €) mit Bettschutzeinlagen und Desinfektionsmitteln!

Krankenkasse oder Pflegekasse: Wer zahlt das Pflegebett?

Ein Pflegebett kostet im Handel schnell zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Damit Sie die Kosten nicht selbst tragen müssen, gibt es zwei verschiedene Wege der Kostenerstattung:

Weg 1: Pflegebett über die Pflegekasse (als technisches Pflegehilfsmittel)

Dies ist der häufigste Weg für ältere, pflegebedürftige Menschen.

  • Voraussetzung: Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen und die Pflege muss häuslich stattfinden. Das Bett muss die Pflege erleichtern oder dem Patienten eine unabhängigere Lebensführung ermöglichen.
  • Antrag: Sie benötigen kein ärztliches Rezept! Sie können das Bett formlos bei der Pflegekasse beantragen. Wurde das Pflegebett im Gutachten des Medizinischen Dienstes (MD) bereits als notwendig angekreuzt, gilt dies automatisch als genehmigter Antrag.
  • Kosten: Die Kasse überlässt Ihnen das Bett leihweise. Es fällt lediglich ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 % (maximal 25 €) an.

Weg 2: Krankenbett über die Krankenkasse (als medizinisches Hilfsmittel)

Dieser Weg wird gewählt, wenn der Patient (noch) keinen Pflegegrad hat, aber z. B. nach einer schweren Operation ein höhenverstellbares Bett benötigt.

  • Voraussetzung: Es muss eine ärztliche Notwendigkeit vorliegen (z.B. zur Verhinderung von Dekubitus oder zur Linderung von Schmerzen).
  • Antrag: Sie benötigen zwingend eine ärztliche Verordnung (Rezept) vom Haus- oder Facharzt. Dieses Rezept reichen Sie im Sanitätshaus oder bei der Krankenkasse ein.
  • Kosten: Auch hier erhalten Sie das Bett meist als Leihgabe mit einer gesetzlichen Rezeptzuzahlung von 10 Euro.

Welche Ausstattung hat ein Kassen-Pflegebett?

Wenn die Kasse ein Pflegebett bewilligt, erhalten Sie ein Standardmodell, das alle wichtigen Grundfunktionen erfüllt:

  • Elektrische Höhenverstellung: Meist stufenlos per Fernbedienung (wichtig für die Rücken-schonende Pflege).
  • Verstellbarer Lattenrost: Das Kopf- und Fußteil lässt sich elektrisch anwinkeln.
  • Seitengitter: Als Herausfallschutz (müssen leicht absenkbar sein).
  • Aufrichter (Bettgalgen): Meist inklusive, damit der Patient sich selbst hochziehen kann.
  • Matratze: Meist wird eine Standard-Pflegematratze mitgeliefert. Bei hohem Druckgeschwür-Risiko kann der Arzt zusätzlich eine spezielle Anti-Dekubitus-Matratze verschreiben.

(Achtung: Sonderwünsche wie eine bestimmte Holz-Optik oder ein extra breites Bett müssen Sie aus eigener Tasche (als wirtschaftliche Aufzahlung) dazuzahlen).

Schritt-für-Schritt: So bekommen Sie das Bett schnell nach Hause

  1. Begutachtung nutzen: Falls der Medizinische Dienst ohnehin zur Feststellung des Pflegegrads kommt, weisen Sie ihn darauf hin, dass ein Pflegebett dringend benötigt wird. Trägt er es ins Gutachten ein, sparen Sie sich den Antrag.
  2. Sanitätshaus kontaktieren: Liegt die Verordnung oder die Genehmigung vor, suchen Sie ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Kasse ist.
  3. Lieferung & Aufbau: Das Sanitätshaus liefert das Bett direkt ins Schlafzimmer, baut es fachgerecht auf und weist Sie in die Elektronik ein.

Nicht vergessen: Die kostenfreie CareBoxx (42 €)

Wenn ein Pflegebett im Haus steht, wächst meist auch der Bedarf an Hygieneartikeln. Was viele nicht wissen: Neben dem technischen Hilfsmittel (Bett) haben Sie mit Pflegegrad 1 zusätzlich Anspruch auf Verbrauchs-Pflegehilfsmittel im Wert von 42 € pro Monat.

Besonders bei bettlägerigen Patienten werden oft saugfähige Einweg-Bettschutzeinlagen, Einweghandschuhe und Desinfektionsmittel in rauen Mengen benötigt.

Anstatt diese Dinge selbst zu kaufen, übernimmt CareBoxx das für Sie:

  • Wir liefern Ihnen die Artikel monatlich in einer handlichen Pflegebox.
  • Der Versand ist kostenlos, direkt bis an die Haustür.
  • Wir rechnen den 42-Euro-Betrag komplett mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie zahlen 0,00 €.

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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