Pflege durch Angehörige: Finanzielle Hilfen & Entlastung
Die Entscheidung, einen geliebten Menschen zu Hause zu pflegen, ist von großer emotionaler Bedeutung. Für die meisten Familien ist es selbstverständlich, füreinander da zu sein. Dennoch bedeutet die Pflege durch Angehörige eine enorme körperliche, zeitliche und oft auch finanzielle Belastung.
Um Sie bei dieser Aufgabe nicht alleine zu lassen, sieht der Gesetzgeber zahlreiche Unterstützungsleistungen durch die Pflegekasse vor. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Gelder Ihnen zustehen und wie Sie sich im Alltag entlasten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Pflegegeld: Wenn Sie die Pflege selbst übernehmen, zahlt die Pflegekasse je nach Pflegegrad bis zu 946 € monatlich an die pflegebedürftige Person aus.
- Rentenpunkte: Die Pflegekasse zahlt unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge in Ihre Rentenversicherung ein.
- Auszeiten: Werden Sie krank oder brauchen Urlaub, springt die Verhinderungspflege (bis zu 1.612 €/Jahr) ein.
- Kostenlose Pflegehilfsmittel: Angehörigen stehen jeden Monat 42 Euro für Desinfektionsmittel, Handschuhe und Bettschutzeinlagen zu.
1. Das Pflegegeld: Finanzielle Anerkennung
Die wichtigste Leistung bei der Pflege durch Angehörige ist das Pflegegeld. Es wird von der Pflegekasse an den Pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 2) überwiesen, ist jedoch als finanzielle Anerkennung für die ehrenamtlichen Pflegepersonen (Angehörige, Freunde, Nachbarn) gedacht.
Höhe des Pflegegeldes (Stand 2026):
- Pflegegrad 1: Kein pauschales Pflegegeld
- Pflegegrad 2: 332 €
- Pflegegrad 3: 572 €
- Pflegegrad 4: 764 €
- Pflegegrad 5: 946 €
Tipp: Wenn Sie die Pflege teilweise an einen ambulanten Pflegedienst abgeben, erhalten Sie das Pflegegeld anteilig (sogenannte Kombinationsleistung).
2. Soziale Absicherung für pflegende Angehörige
Viele Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf, um pflegen zu können. Um Nachteile im Alter zu vermeiden, bietet die Pflegeversicherung einen sozialen Schutz für Pflegepersonen:
- Rentenversicherung: Pflegen Sie jemanden mit mind. Pflegegrad 2 für mindestens 10 Stunden pro Woche (verteilt auf mind. 2 Tage), zahlt die Pflegekasse Beiträge auf Ihr Rentenkonto ein.
- Arbeitslosenversicherung: Geben Sie für die Pflege Ihren Job auf, zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Bedingungen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
- Unfallversicherung: Während der Pflegetätigkeit (und auf dem Weg dorthin) sind Sie automatisch und beitragsfrei gesetzlich unfallversichert.
3. Entlastung durch Auszeiten: Verhinderungspflege
Pflegen ist ein 24-Stunden-Job. Ohne Pausen droht die völlige Erschöpfung. Der Gesetzgeber finanziert deshalb die Verhinderungspflege:
Sind Sie als pflegender Angehöriger wegen Urlaub, Krankheit oder Überlastung vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege.
- Budget: Bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr (für maximal 6 Wochen).
- Ersatzperson: Dies kann ein professioneller Pflegedienst sein, aber auch Nachbarn oder entfernte Verwandte.
- Voraussetzung: Die häusliche Pflege muss vor der ersten Auszeit bereits seit mindestens 6 Monaten bestanden haben (ab Pflegegrad 2).
4. Hilfe im Alltag: Der Entlastungsbetrag
Unabhängig vom Pflegegeld haben alle Pflegebedürftigen (bereits ab Pflegegrad 1) Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich. Dieses zweckgebundene Budget darf nicht in bar ausgezahlt werden, sondern dient der Bezahlung von zertifizierten Dienstleistern. Sie können damit z.B. eine Haushaltshilfe (Putzkraft), eine Alltagsbegleitung (zum Vorlesen oder Spazierengehen) oder die Teilnahme an einer Betreuungsgruppe finanzieren. So gewinnen Sie als Angehöriger wertvolle Freiräume.
Nutzen Sie Ihren Anspruch auf die kostenlose Pflegebox (42 €)
Wer pflegt, benötigt täglich Materialien, um sich vor Infektionen zu schützen und die Hygiene zu wahren. Die Pflegekasse stellt Ihnen hierfür ein monatliches Budget von 42 Euro für Verbrauchshilfsmittel zur Verfügung (ab Pflegegrad 1).
Anstatt diese Dinge selbst in der Apotheke zu kaufen und die Quittungen mühsam einzureichen, übernimmt CareBoxx die Arbeit für Sie:
- 100 % Kostenfrei: CareBoxx rechnet direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
- Wunschprodukte: Sie wählen aus Einweghandschuhen, Desinfektionsmitteln, Mundschutz und saugfähigen Bettschutzeinlagen.
- Bequeme Lieferung: Das Paket kommt jeden Monat portofrei direkt zu Ihnen nach Hause.
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