Pflegegeld beantragen – Pflegegeld für Angehörige & Pflegebedürftige
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Einleitung
Pflegegeld beantragen – Pflegegeld für Angehörige & Pflegebedürftige Vivian Koerl Redaktionsleitung bei 'CareBoxx' ### Das Wichtigste in Kürze
Pflegegeld gibt es für häusliche Pflege durch Angehörige oder Freunde. Voraussetzung: anerkannter Pflegegrad (ab Pflegegrad 2). Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad. Das Geld geht direkt an die pflegebedürftige Person. Antrag rechtzeitig stellen – Leistungen gelten auch rückwirkend ab Antragsdatum. Das Wichtigste in Kürze Pflegegeld beantragen – die Voraussetzungen Wurde das Pflegegeld 2025 erhöht? Wer beantragt das Pflegegeld? Wo wird das Pflegegeld beantragt? Pflegegeld beantragen – wie funktioniert das? Die Auszahlung des Pflegegeldes Weitere Leistungen Zusätzliche Unterstützung bekommen Verwandte CareBoxx Ratgeber Behandlungspflege Betreutes Wohnen Grundpflege Hospiz Intensivpflege Kurzzeitpflege Palliativpflege Pflegeberatung Pflegeheim Sicherungspflege Pflegegeld Grun...
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Pflegegeld beantragen – die Voraussetzungen
Die Pflegekasse unterstützt pflegende Angehörige bei Ihren täglichen Mühen mit der Auszahlung des Pflegegeldes. Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein, um das Pflegegeld beantragen zu können. Die pflegebedürftige Person muss bereits begutachtet und nachweislich in einen Pflegegrad , mindestens Pflegegrad 2, eingestuft worden sein. Die Betreuung, sowie pflegerischen Tätigkeiten, werden ausschließlich von einer privaten und nicht-professionellen Person durchgeführt. Nachdem das Pflegegeld beantragt ist und die Zahlung des Pflegegeldes von der Pflegekasse bewilligt, richtet sich die Höhe nach dem bestehenden Pflegegrad....
Wurde das Pflegegeld 2025 erhöht?
Viele Pflegebedürftige und pflegende Angehörige warten auf eine Erhöhung des Pflegegelds. Das ist verständlich, denn die Kosten steigen ständig. Im SGB XI ist festgeschrieben, dass eine Überprüfung des Pflegegeldes alle 3 Jahre erfolgen soll. Im Zuge dessen kann auch eine Erhöhung beschlossen werden. Im Jahr 2021 lehnte die Bundesregierung die Pflegegelderhöhung noch ab, ermöglichte aber dafür eine Erhöhung der Kurzzeitpflege und der Pflegesachleistungen . Im Jahr 2024 sorgte die Pflegereform unter anderem für 5% mehr Pflegegeld. 2025 wird das Pflegegeld um weitere 4,5 % erhöht. Pflegegrad Pflegegeld pro Monat 2025 Pflegegrad 1 0 € Pflegegrad 2 347 € Pflegegrad 3 599 € Pflegegrad 4 800 € Pflegegrad 5 990 €...
Wer beantragt das Pflegegeld?
Der Antragsteller des Pflegegeldes ist immer die betreffende pflegebedürftige Person. Sollte diese Person nicht in der Lage sein, das Pflegegeld zu beantragen, kann eine von ihr bevollmächtigte Person, beispielsweise die zuständige Pflegeperson, das Pflegegeld beantragen.
Wo wird das Pflegegeld beantragt?
Bei der zuständigen Pflegekasse wird das Pflegegeld beantragt. Die Pflegekasse steht immer im Zusammenhang mit der Krankenkasse. Der Kontakt kann somit jederzeit über die Krankenkasse gesucht werden. 11.07.2025 Landespflegegeld: Leistungen, Vorteile und Umsetzung Landespflegegeld: Leistungen, Vorteile und Umsetzung Ralf Bittner (Diplom-Pflegewirt) Schreibt als Diplom-Pfle... Mehr lesen 11.07.2025 Pflegegeld 2026 – Höhe und Anspruch je Pflegegrad (Pflegestufe) Pflegegeld 2026 – Höhe und Anspruch je Pflegegrad (Pflegestufe) Kostenfreie Pflegehilfsmittel beantragen Vivia... Mehr lesen 11.07.2025 Pflegegeld für Kinder 2026 – Voraussetzungen, Antrag & Höhe Pflegegeld für Kinder 2026 – Voraussetzungen, Antrag & Höhe Pflegebox monatlich kostenlos erhalten Dip...
Pflegegeld beantragen – wie funktioniert das?
Der Antrag auf Auszahlung des Pflegegeldes kann ganz einfach formlos gestellt werden. Hierzu reicht ein Anruf, ein Fax oder auch ein kurzes postalisches Anschreiben mit der Erklärung Pflegegeld beantragen zu wollen. Die Pflegekasse schickt der pflegebedürftigen Person oder dem pflegenden Angehörigen daraufhin Formulare nach Hause. Diese Formulare werden von der pflegebedürftigen Person oder einer bevollmächtigten Person ausgefüllt und zurück an die Pflegekasse gesendet.
Die Auszahlung des Pflegegeldes
Wurde der Antrag auf Auszahlung des Pflegegeldes bewilligt, wird das Pflegegeld jeden Monat zum ersten Werktag ausgezahlt. Die Zahlung des Pflegegeldes erfolgt auf das Konto der pflegebedürftigen Person. Sollte dies nicht möglich sein, kann das Pflegegeld auch auf das Konto der bevollmächtigten Person überwiesen werden.
Weitere Leistungen
Nach der Einstufung in einen Pflegegrad besteht unter anderem auch einen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel im Wert bis zu 42 € monatlich (Neuer Stand 2025). Die Pflegehilfsmittel dienen dem Schutz vor ansteckenden Krankheiten und erleichtern Pflegebedürftigen und Pflegepersonen den pflegerischen Alltag. Die Pflegekassen übernehmen somit 504 € pro Jahr zusätzlich zum eigentlichen Pflegegeld. Angebot
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Zusätzliche Unterstützung bekommen
Selbstverständlich ist die Entscheidung für die Pflege eines Angehörigen im eigenen Zuhause nicht endgültig. Sind die anfallenden Aufgaben nicht mehr zu schaffen, weil sich vielleicht die eigenen Lebensumstände verändert haben oder die körperliche Anstrengung nicht mehr zu bewältigen ist, besteht jederzeit die Möglichkeit einen Pflegedienst hinzuzuziehen. Werden die pflegerischen Tätigkeiten zwischen der privaten Pflegeperson und dem professionellen Pflegedienst aufgeteilt, wird die sogenannte Kombinationsleistung in Anspruch genommen. Das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht mehr vollständig ausgezahlt, sondern anteilig mit dem Pflegedienst verrechnet. 💡 Gut zu wissen: Durch die Pflegereform stiegen 2024 sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld um etwa 5 % an, 2025 um weitere...
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