Reha für pflegende Angehörige – Ihre Auszeit vom Pflegealltag
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Einleitung
Reha für pflegende Angehörige – Ihre Auszeit vom Pflegealltag ### Das Wichtigste in Kürze
Eine stationäre Rehamaßnahme wird in der Regel für 3 Wochen bewilligt, kann aber auf Anraten des Arztes oder der Ärztin auf 6 Wochen verlängert werden Versicherte können regulär alle 4 Jahr eine Reha für pflegende Angehörige beantragen Die Reha kann mit oder ohne die pflegebedürftige Person angetreten werden Kosten für An- und Abreise, Unterkunft, Verpflegung und therapeutische Maßnahmen werden von der Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen Das Wichtigste in Kürze Haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Reha? Reha für Angehörige – Kosten und Antragsstellung Reha mit oder ohne pflegebedürftige Angehörige Kur für pflegende Angehörige Verwandte CareBoxx Ratgeber Häusliche Pflege Hygiene Pflege von Kindern Gewalt in der Pflege Pflegende Angehörige Traumasensible Pf...
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Haben pflegende Angehörige Anspruch auf eine Reha?
Der grundlegende Anspruch auf eine Rehabilitationsmaßnahme wird im § 23 SGB V und § 40 SGB V geregelt. Außerdem wurden mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz 2013 die Rechte von pflegenden Angehörigen noch einmal gestärkt. Kranken- und Pflegekassen sind seitdem aufgerufen, die Bedürfnisse nach Rehabilitation von Pflegenden stärker in den Blick zu nehmen. Denn aktuelle Daten zeigen: Menschen, die andere Personen pflegen, sind öfter von Rückenschmerzen, psychischen Störungen, Depressionen oder auch Gelenkerkrankungen betroffen als Menschen ohne Pflegeaufgaben. Erschwerend kommt hinzu, dass diesen Menschen oft die Zeit fehlt, um sich um eigene Arztbesuche oder Therapiemöglichkeiten zu kümmern. Rehamaßnahmen für pflegende Angehörige sollen helfen, diesen Missstand zu beheben. Diagnose Hauptpflege...
Voraussetzungen für den Anspruch auf Reha
Folgende Punkte stellen die Grundlage für Ihren Rehaanspruch dar: Es liegen medizinische Gründe für die Rehabilitation vor Ihre körperliche und geistige Verfassung lässt eine Reha zu Ihre Leiden können sehr wahrscheinlich durch die Reha behoben oder gemindert werden Die Dauer der Rehamaßnahme ist ausreichend, um eine Verbesserung Ihres Zustandes zu erreichen 💡 Gut zu wissen: Während früher der Grunsatz galt: “ Ambulant vor stationär ”, haben pflegende Angehörige seit dem 1. Januar 2019 die Möglichkeit, eine stationäre Reha anzutreten, auch wenn die Möglichkeiten der ambulanten Maßnahmen noch nicht ausgeschöpft sind....
Gute Gründe für eine Reha für pflegende Angehörige
Angehörige, die alleine für die Pflege verantwortlich sind, tun sich manchmal schwer damit, Hilfsangebote von außen anzunehmen, selbst wenn sie bereits körperlich oder psychisch unter der Belastung der Pflege leiden. Aber nicht nur Ihre Gesundheit, sondern auch die Qualität der Pflege kann so in Mitleidenschaft gezogen werden. Nehmen Sie Ihre Beschwerden ernst. Diese Symptome können Warnsignale für Sie sein: Sie fühlen sich dauerhaft erschöpft und einsam Sie sind leicht reizbar Sie haben regelmäßig Schmerzen aufgrund der körperlichen Belastung Sie leiden unter Schlafstörungen Sie vernachlässigen soziale Kontakte außerhalb des Pflegealltags Dabei handelt es sich keineswegs um lästige Begleiterscheinungen, die auf die leichte Schulter genommen werden sollten. Es können Hinweise darauf sein, ...
Reha für Angehörige – Kosten und Antragsstellung
Rund die Hälfte der pflegenden Angehörigen wendet für die Pflege täglich mehr als 12 Stunden auf. Selbst wenn der Wunsch nach einer Kur oder Reha besteht, schrecken das bürokratische Antragsverfahren oder aber befürchtete entstehende Zusatzzahlungen viele Interessierte ab. Wir erklären, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie die Antragstellung abläuft.
Wer zahlt die Reha für pflegende Angehörige?
Wenn es um Kur- und Rehaaufenthalte geht, kommen zwei sogenannte Kostenträger infrage: Die Rentenversicherung oder die Krankenkasse. In den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung fallen dabei besonders Leistungen zur Rehabilitation, wenn die Erwerbstätigkeit gemindert oder aber gefährdet ist. Die Krankenkassen hingegen sind im Groben dann der richtige Ansprechpartner, wenn es allgemein um die Wiederherstellung oder aber den Erhalt der Gesundheit geht. 💡 Gut zu wissen: Wenn Sie nicht wissen, wer in Ihrem Falle der richtige Kostenträger ist: Kein Problem. Dort, wo Ihr Rehaantrag eingeht, wird innerhalb von 2 Wochen geprüft, ob es sich um den korrekten Kostenträger handelt und Ihr Antrag wird ggf. an den richtigen Träger weitergeleitet. Wird eine Reha für Sie genehmigt, werden folgende Ko...
Reha-Antrag – Das sollten Sie beachten
Die bürokratischen Hürden im Pflegealltag sind für viele Angehörige schon schwierig genug: Pflegegrad beantragen, Umbaumaßnahmen genehmigen lassen usw. Da ist es gut zu wissen, dass Sie bei der Antragsstellung für Ihre Reha auf die Unterstützung Ihres Hausarztes oder Ihrer Hausärztin vertrauen können. Den Rehaantrag finden Sie online auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung, in Beratungsstellen und Versicherungsämtern sowie bei Ihrer Krankenkasse. Es besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online auszufüllen und einzureichen. Vom Wunsch nach einer Reha bis zum Entscheid über Ihren Antrag sind folgende Schritte nötig: Ärztliche Beratung Bei einem Termin mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt können Sie Ihren Wunsch nach einer Reha ansprechen. Erklären Sie genau, welche Beschwerden Sie habe...
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Reha mit oder ohne pflegebedürftige Angehörige
Es kann gute Gründe dafür geben, dass sich pflegende Angehörige dafür entscheiden, die Reha mit oder ohne die pflegebedürftige Person antreten zu wollen. Während es einigen alleine leichter fällt, zur Ruhe zu kommen und Abstand vom Alltag zu erlangen, können andere nur richtig abschalten, wenn sie in der Nähe der oder des Pflegebedürftigen sind. Wichtig ist: Bei der Entscheidung sollten neben einer guten Möglichkeit der Übergangspflege besonders Ihre persönlichen Bedürfnisse im Vordergrund stehen. Denn Ihre Gesundheit ist es, die während der Reha wiederhergestellt werden soll. Inhalte dieses Abschnitts...
Reha für pflegende Angehörige und Pflegebedürftige
Bevor eine Rehamaßnahme gemeinsam angetreten werden kann, sollten Sie prüfen, ob die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Kostenträger ist die gesetzliche Krankenkasse. Wird die Reha von der Rentenversicherung übernommen, kann die pflegebedürftige Person in der Regel nicht mitgenommen werden Die medizinische Rehabilitation des oder der Pflegenden steht im Mittelpunkt. Ein gemeinsamer Rehaaufenthalt darf diese nicht gefährden Die Rehaeinrichtung muss die Versorgung der pflegebedürftigen Person gewährleisten können In der Unterbringung von pflegebedürftigen Angehörigen gibt es Unterschiede. So können einige Einrichtungen eine Unterbringung im gemeinsamen Zimmer oder aber auf dem Gelände der Klinik anbieten. 💡 Gut zu wissen: Kann die Pflege innerhalb der Klinik nicht gewährleistet werden ode...
Wer trägt die Kosten für pflegebedürftige Angehörige?
Wird eine gemeinsame Reha bewilligt, kommt die Krankenkasse des Antragstellers oder der Antragstellerin laut § 60 Abs. 5 Satz 2 SGB V für folgende Kosten auf: Gewährleistung der Grund- und Behandlungspflege Unterbringung und Verpflegung Zusätzliche An- und Abreisekosten, beispielsweise durch die Notwendigkeit eines Krankentransportes
Reha alleine antreten
Entscheidet sich die Pflegeperson dafür, die Reha nicht gemeinsam machen zu wollen, gibt es zwei Möglichkeiten, um die Pflege in dieser Zeit trotzdem zu gewährleisten: Verhinderungspflege Die pflegebedürftige Person wird ambulant Zuhause von einer Pflegevertretung betreut. Dies können Verwandte, Nachbarn oder auch ein ambulanter Pflegedienst sein. Die Pflegeversicherung erstattet hierfür bis zu 1612 Euro im Jahr für maximal 6 Wochen Verhinderungspflege , wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Bei der pflegebedürftigen Person liegt mindestens Pflegegrad 2 vor Die Pflege findet mindestens seit 6 Monaten in der häuslichen Umgebung statt Von der Pflegeversicherung wird bereits Pflegegeld gezahlt Kurzzeitpflege Anders als bei der Verhinderungspflege wird bei der Kurzzeitpflege die pflegebedür...
Kur für pflegende Angehörige
Wie bereits gesagt: der größte Unterschied zwischen einer Kur und einer Reha besteht darin, dass die Kurmaßnahmen vorbeugend, also zum Verhindern von Krankheiten eingesetzt werden, während die Reha dazu dient, bereits bestehende Erkrankungen zu lindern oder zu heilen. 💡 Gut zu wissen: Es ist auch möglich, eine Kur für pflegende Angehörige nach dem Tod der pflegebedürftigen Person anzutreten. In der Regel betrifft dies einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach dem Versterben des Pflegebedürftigen. Angehörige können so mit professioneller Begleitung ihre Trauer bewältigen und sich mit Menschen austauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden....
Ambulant oder stationär – Ihre passende Kur für pflegende Angehörige
Auch bei einer Kur haben Sie die Möglichkeit, zwischen stationären oder ambulanten Angeboten zu wählen. Der Unterschied: Während einer ambulanten Kur finden Sie sich nur zu den jeweiligen therapeutischen Maßnahmen in der Kurklinik ein. Dies können beispielsweise medizinische Badeanwendungen Krankengymnastik Teil- und Ganzkörpermassagen Erlernen von Entspannungstechniken Gesprächskreise mit anderen pflegenden Angehörigen psychologische Gespräche oder auch Pflegekurse sein. Das bedeutet, Sie sind während des Kuraufenthaltes nicht in der Kurklinik untergebracht, sondern in einer Ferienwohnung oder in einem Hotel. Der Kostenträger beteiligt sich in der Regel an den Kosten für Ihre Unterkunft. Während einer stationären Kur hingegen wohnen Sie direkt in der Kurklinik, in der auch die Anwendungen...
Kur für pflegende Angehörige – Anspruch, Kosten und Dauer im Überblick
Antrag Sprechen Sie zu Beginn mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin. Gemeinsam können Sie den Kurantrag ausfüllen und die Notwendigkeit der Kur belegen. Das Antragsformular erhalten Sie über Ihre Krankenkasse, den Rentenversicherungsträger oder bei Kurberatungsstellen. Anspruch Pflegende Angehörige haben einen Anspruch auf eine Kur bzw. Reha. Ob stationär oder aber lieber ambulant ist seit 2013 dabei den Antragstellenden überlassen. Dauer Eine ambulante oder auch stationäre Kur dauert in der Regel drei Wochen. Wenn die medizinische Notwendigkeit besteht, kann sie auch verlängert werden. Häufigkeit Eine stationäre Kur kann alle vier, eine ambulante Kur alle drei Jahre beantragt werden. Kosten Der Kostenträger übernimmt alle anfallenden Ausgaben für An- und Abreise, Unterkunft und Verpfle...
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FAQ Section
Q: Wer hat Anspruch auf eine Reha? A: Im § 4 Sozialgesetzbuch I wird ein allgemeiner Anspruch auf Rehabilitation festgelegt. Das bedeutet, dass jeder Mensch in Deutschland das Recht hat, geeignete Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, die seine Gesundheit erhalten bzw. verbessern oder wiederherstellen.Für pflegende Angehörige wurde das Recht auf Reha 2013 mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz noch einmal gestärkt.
Q: Wer zahlt die Reha für pflegende Angehörige? A: Es gibt zwei Kostenträger in Bezug auf eine Reha für pflegende Angehörige: Die Krankenversicherung und die Rentenversicherung. Während die Rentenversicherung speziell dann der richtige Ansprechpartner ist, wenn es um die Minderung der Erwerbstätigkeit geht, übernimmt die Krankenkasse generell die Kosten für die Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes.
Q: Kann ich nach zwei Jahren wieder eine Reha beantragen? A: Im Normalfall haben Versicherte alle 4 Jahre Anspruch auf eine Rehamaßnahme. In Einzelfällen können aber verschiedene Erkrankungen innerhalb einer kurzen Zeit dafür sorgen, dass der Zeitabstand zwischen zwei Rehas kürzer ausfällt.
Q: Welche Unterstützung gibt es für pflegende Angehörige? A: Pflegende Angehörige können nicht nur auf das Angebot einer Reha zurückgreifen, um sich zu erholen und ihre eigene Gesundheit mal wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Kurzzeitpflege oder auch Verhinderungspflege sind gute Alternativen, um eine Auszeit nehmen zu können und den oder die zu Pflegende trotzdem in guten Händen zu wissen.
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