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Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 bis 3 in der Übersicht


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Einleitung

Pflegestärkungsgesetz (PSG) 1 bis 3 in der Übersicht Vivian Koerl Redaktionsleitung bei 'CareBoxx' ### Das Wichtigste in Kürze

PSG 1: Ausbau bestehender Leistungen, bessere Versorgung bei Demenz & Einführung des Pflegevorsorgefonds. PSG 2: Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff & Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade. PSG 3: Stärkere Rolle der Kommunen & mehr Kontrolle zur Vermeidung von Abrechnungsbetrug. Alle PSG-Gesetze: Reaktion auf den demografischen Wandel & sich wandelnde Pflegebedarfe. Ziel: Bessere Leistungen, individuelle Einstufung & mehr Transparenz in der Pflege. Das Wichtigste in Kürze Wieso sind Pflegestärkungsgesetze notwendig? Pflegestärkungsgesetz 1 Pflegestärkungsgesetz 2 Pflegestärkungsgesetz 3 Pflegestärkungsgesetze: Notwendige Schritte in eine moderne Pflegelandschaft Verwandte CareBoxx Ratgeber Behandlungspflege Betreutes Wohnen Grundpflege Hospiz Intensivpflege Kurzzeitpflege Pa...


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Wieso sind Pflegestärkungsgesetze notwendig?

Wie bereits angeschnitten, geht es bei den Pflegestärkungsgesetzen darum, die Pflege und damit auch die Möglichkeiten zur Kostenübernahme an die Veränderungen im pflegerischen Beruf und der Gesellschaft anzupassen. Aus diesem Grund hatten die Pflegestärkungsgesetze auch stets einen anderen Schwerpunkt. CareBoxx erklärt Ihnen im weiteren Verlauf dieses Artikels die einzelnen Pflegestärkungsgesetze der Reihe nach und zwar beginnend beim ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG 1), über das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG 2) bis hin zum dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG 3). Angebot...

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Pflegestärkungsgesetz 1

Das erste Pflegestärkungsgesetz (Pflegestärkungsgesetz 1), wurde am 17.12.2014 erlassen und trat am 01.01.2015 in Kraft. Im Rahmen dieses Pflegestärkungsgesetzes wurde das elfte Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI, umfassend geändert, genauer gesagt § 7, § 8, § 18, § 28, § 30, § 36, § 37, § 38a, § 39, § 40, § 41, § 42, § 43, § 43a, § 45a, § 45b, § 45c, § 45e, § 46, § 55, § 57, § 58, § 84, § 87a, § 87b, § 89, § 114, § 115, § 117, § 120, § 122, § 123, § 131 (neu), § 132 (neu), § 133 (neu), § 134 (neu), § 135 (neu), § 136 (neu), § 137 (neu), § 138 (neu), § 139 (neu)....

Pflegestärkungsgesetz 1: Inhalt

Inhaltlich ging es beim Pflegestärkungsgesetz 1 zunächst darum, bestehende Leistungen auszubauen und an die gestiegenen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen. In diesem Rahmen wurde ein Leistungspaket von der SPD-CDU-CSU Regierung ausgearbeitet, was allerdings von den Oppositionsparteien als unzureichend kritisiert worden ist. Verabschiedet wurde es dennoch und stellte einen ersten Schritt auf dem Weg zur besseren Versorgung in der häuslichen Pflege und stationären Pflege dar. Die Schwerpunkte lagen auf folgenden Bereichen: Erhöhung verschiedener Leistungen Stationäre Pflegeleistungen in Pflegeheim , Altenheim oder Seniorenresidenz Unterstützung ambulanter Wohngruppen Bessere Versorgung von Menschen, die an Demenz erkrankt sind Verbesserungen der Leistungen in der ambulanten Pflege ...

Pflegestärkungsgesetz 1: Maßnahmen

Wie bisher angedeutet, beinhaltete das erste Pflegestärkungsgesetz eine Vielzahl von unterschiedlichen Maßnahmen. CareBoxx hat die wichtigsten in folgender Tabelle für Sie aufbereitet, darunter insbesondere die Fälle in denen konkret Beiträge erhöht worden sind (Falls nicht spezifisch angegeben, galten die Leistungen monatlich und für alle Pflegestufen): Leistung Bis 31. Dezember 2014 Ab 1. Januar 2015 Vollstationäre Pflege bei …Pflegestufe 1 1.023 € 1.064 € …Pflegestufe 2 1.279 € 1.330 € …Pflegestufe 3 1.550 € 1.612 € … einem Härtefall 1.918 € 1.995 € Pflegesachleistungen (mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz) … Pflegestufe 0 0 (225*) € 0 (231*) € … Pflegestufe 1 450 (215*) € 468 (221*) € … Pflegestufe 2 1.100 (150*) € 1.144 (154*) € … Pflegestufe 3 1.550 € 1.612 € … einem Härtefa...

Pflegestärkungsgesetz 2

Das zweite Pflegestärkungsgesetz oder Pflegestärkungsgesetz 2, wurde am 21.12.2015 erlassen und trat am 01.01.2016 in Kraft. Im Rahmen dieses Pflegestärkungsgesetzes wurde das elfte Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI, umfassend geändert, genauer gesagt § 1, § 7, § 7a, § 7b, § 7c (neu), § 8, § 8a (neu), § 12, § 13, § 17, § 17a, § 18, § 18a, § 18c (neu), § 30, § 33, § 37, § 38, § 39, § 42, § 44a, § 45, § 46, § 92, § 92c, § 92d (neu), § 92e (neu), § 92f (neu), § 94, § 95, § 97, § 108, § 113, § 113a, § 113b, § 113c (neu), § 114, § 114a, § 115, § 115a (neu), § 117, § 118, § 135....

Pflegestärkungsgesetz 2: Inhalt

Das zweite Pflegestärkungsgesetz wird gemeinhin mit der Pflegereform 2017 gleichgesetzt. Im Mittelpunkt des Pflegestärkungsgesetz 2 stand die Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, ebenso wie eine dazugehörige Anpassung des Begutachtungssystems. In diesem Rahmen wurde das “Neue Begutachtungsassessment”, kurz NBA, eingeführt. Die alten Pflegestufen, von Pflegestufe 0 , Pflegestufe 1 , Pflegestufe 2 und Pflegestufe 3 , unter Umständen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, wurden in die neuen Pflegegrade überführt. Mit Hilfe des neuen Konzepts zur Pflegebedürftigkeit sollte es gelingen, nicht nur den körperlichen Zustand einer Person zu erfassen, sondern auch deren geistige Verfassung sowie die Alltagskompetenz besser darzustellen. Um dies bewerkstelligen zu können, wurde das Be...

Pflegestärkungsgesetz 2: Maßnahmen

Neben der Umstellung des Begutachtunssystems wurden auch erbrachten Leistungen und Möglichkeiten zur Kostenübernahme angepasst. Bitte entnehmen Sie der folgenden Übersicht alle Ansprüche, die Pflegebedürftigen aufgrund Ihres Pflegegrades zustehen: Angebot

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Pflegestärkungsgesetz 3

Das dritte Pflegestärkungsgesetz, bzw. Pflegestärkungsgesetz 3, wurde am 23.12.2016 erlassen und trat überwiegend am 01.01.2017 in Kraft, wobei das Gesetz in seiner Gesamtheit erst am 01.01.2020 vollständig in Kraft getreten ist. Im Rahmen dieses Pflegestärkungsgesetzes wurde das elfte Sozialgesetzbuch, kurz SGB XI, umfassend geändert, genauer gesagt § 7, § 7a, § 7b, § 7c, § 8a, § 10, § 13, § 15, § 18, § 28a, § 34, § 37, § 43, § 45b, § 45c, § 51, § 53b, § 72, § 75, § 79, § 84, § 85, § 89, § 94, § 95, § 97a, § 97d, § 106a, § 109, § 113a, § 113b, § 113c, § 114, § 114a, § 115, § 118, § 121, § 123, § 124, § 134, § 141, § 144, § 145 (neu), Anlage 1, § 36, § 43a, § 71, § 113b. Zudem stand das dritte Pflegestärkungsgesetz in engem Zusammenhang mit dem parallel verabschiedeten Bundesteilhabegesetz...

Pflegestärkungsgesetz 3: Inhalt

Inhaltlich war das Pflegestärkungsgesetz etwas übersichtlicher als die beiden Vorgänger. Es ging im überwiegenden Teil darum, bestehende Strukturen zu optimieren und die einzelnen Teilbereiche der Pflege, Krankenpflege, Vorsorge und Versorgung der Menschen in Deutschland besser aufeinander abzustimmen. Dabei wurden folgende Schwerpunkte im Pflegestärkungsgesetz 3 gesetzt: Lokale Beratung soll ausgebaut werden Die Arbeit der Pflegeversicherung soll mit der Verteilung anderer Sozialleistungen besser abgestimmt werden Kommunale Unterstützung durch Sachleistungen und Personalleitungen sowie erweiterte kommunale Versorgung der Pflegekassen Eindämmung von Korruption bzw. Korruptionsbekämpfung Erkennung und Vermeidung von Abrechnungsbetrug Optimierung von Fördermitteln zwischen den Bundesländern,...

Pflegestärkungsgesetz 3: Maßnahmen

Konkret wurden die Änderungen in den verschiedenen Passagen der Gesetzestexte durch folgende Maßnahmen zusätzlich ergänzt: Pflegekassen werden dazu verpflichtet, sich an Ausschüssen zu beteiligen, die eine regionale Versorgung von Kommunen organisieren. Hierbei soll es insbesondere darum gehen, eine regionale Unterversorgung aus rein wirtschaftlichen Gründen zu verhindern. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung , kurz MDK, erhält ein erweitertes Prüfrecht, sodass Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste häufiger kontrolliert werden können. Zudem sollen bestehende Kontrollmechanismen verbessert werden. Daher dürfen sowohl bei Pflegedienstleistern, als auch bei Pflegebedürftigen Stichproben durchgeführt werden. Auch bei Unregelmäßigkeiten in der Abrechnung dürfen angekündigte Kontrolle...

Pflegestärkungsgesetze: Notwendige Schritte in eine moderne Pflegelandschaft

Pflege ist ein Bereich, in dem eine moderne – und den aktuellen Umständen angepasste Versorgung – oberste Priorität genießen sollte. Diese Notwendigkeit wurde auch in der Politik erkannt, weshalb die Pflegestärkungsgesetze erlassen worden sind. Die Pflegestärkungsgesetze von PSG 1, PSG 2 bis hin zu PSG 3 stellen dabei eine graduelle Erneuerung des Pflegeapparates dar. Zunächst wurde eine geringe Leistungsdichte durch zusätzliche Möglichkeiten der Kostenübernahme und erhöhte Beträge ergänzt. Anschließend wurde ein veralteter Pflegebedürftigkeitsbegriff überarbeitet. Insbesondere letzteres war eine wichtige Veränderung, da das ursprüngliche System der Pflegestufen schlichtweg unzureichend war, um den aktuellen Problemstellungen im pflegerischen Bereich gerecht zu werden. Zum Abschluss bildet...

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Andrea Russello - Gründer CareBoxx

Fachlich geprüft von Andrea Russello

Pflege-Experte & Gründer

Dieser Artikel wurde nach höchsten redaktionellen Standards verfasst und von unserem Pflege-Experten Andrea Russello inhaltlich sowie nach aktuellen Richtlinien (SGB XI) geprüft. CareBoxx garantiert unabhängige, verlässliche und praxisnahe Informationen für Pflegebedürftige und Angehörige.

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