Landespflegegeld: Leistungen, Vorteile und Umsetzung
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Einleitung
Landespflegegeld: Leistungen, Vorteile und Umsetzung Ralf Bittner (Diplom-Pflegewirt) Schreibt als Diplom-Pflegewirt für CareBoxx. ### Das Wichtigste in Kürze
In den meisten Bundesländern richtet sich das Landespflegegeld an blinde, gehörlose und schwerbehinderte Menschen. Das Landespflegegeld Bayern beträgt 1000€ pro Jahr und erfordert mindestens Pflegegrad 2 und Hauptwohnsitz in Bayern. Um das Landespflegegeld Bayern zu erhalten, muss ein Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Es gibt besondere Regelungen für Kinder und ausländische Staatsbürger. Das Landespflegegeld gilt als höchstpersönlicher Anspruch und kann nicht abgetreten, gepfändet oder vererbt werden. In anderen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz gibt es ebenfalls Landespflegegeld mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen. Das Wichtigste in Kürze Landespflegegeld Bayern Besonderheiten und Reg...
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Landespflegegeld Bayern
Das Landespflegegeld wurde 2018 durch die Bayerische Staatsregierung beschlossen und soll eine Wertschätzung und finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen darstellen, die mindestens den Pflegegrad 2 und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Finanzielles
Das Landespflegegeld beträgt 1000€ pro Jahr und ist als staatliche Fürsorgeleistung keine steuerpflichtige Einnahme, die auch nicht mit anderen Leistungen verrechnet wird.
Wie erhält man das Landespflegegeld Bayern?
Um das Landespflegegeld zu bekommen, muss ein Antrag beim Bayerischen Landesamt für Pflege gestellt werden. Die Anspruchsvoraussetzungen sind: Der Hauptwohnsitz ist in Bayern (die Adresse, bei der man offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist) Es muss der Pflegegrad 2 oder höher vorliegen Ein Antrag muss gestellt werden Folgende Unterlagen müssen beigelegt werden: Der unterschriebene Antrag Eine Kopie des vollständigen Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad (Achtung: nicht das Gutachten des Medizinischen Dienstes) Eine Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (Achtung: das Dokument darf nicht abgelaufen sein) Anstelle eines gültigen Ausweisdokuments kann auch eine Kopie der Meldebescheinigung oder ein Befreiungsbescheid der Kommune verwendet werden. (Achtung: die Meldebe...
Besonderheiten und Regelungen
Im Zusammenhang mit dem Landespflegegeld gibt es einige Besonderheiten und Regelungen zu beachten. Inhalte dieses Abschnitts
Welche Besonderheiten gelten bei Kindern?
Wenn ein Antrag für minderjährige Kinder gestellt wird, müssen die Eltern bzw. gesetzlichen Vertreter eine Kopie Ihrer Ausweise beilegen. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der Antrag von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Bei Kindern unter 15 Jahren, die keinen Ausweis besitzen, wird als Nachweis eine Kopie der Geburtsurkunde eingereicht. Ersatzdokumente (z.B. Versichertenkarte oder Schwerbehindertenausweis) werden nicht akzeptiert.
Welche Besonderheiten gelten bei ausländischen Staatsbürgern?
Für Ihren Antrag benötigen Sie eine Kopie eines aktuell gültigen Ausweisdokuments. Sollte Ihr Pass abgelaufen sein, können Sie folgendes tun: Wenden Sie sich an das zuständige Konsulat, um ein aktuell gültiges Ersatz-Ausweisdokument zu beantragen. Sie können auch eine Kopie des von der Ausländerbehörde ausgestellten Aufenthaltstitels einreichen
Welche Regelungen gelten, wenn die anspruchsberechtige Person verstirbt?
Wenn die Person nach der Antragstellung aber noch vor dem Bescheiderlass bzw. vor der Auszahlung verstirbt, wird kein Landespflegegeld bezahlt, da dies nur der pflegebedürftigen zusteht. Zu Lebzeiten kann es natürlich an andere weitergereicht werden. Wird trotzdem nach dem Tod Anspruchsberechtigten Landespflegegeld ausbezahlt, kommt es zu einer Rückforderung. Verstirbt die Person während des Bezugs, so muss dies der zuständigen Meldebehörde mitgeteilt werden. 💡 Gut zu wissen: Das Landespflegegeld gilt als höchstpersönlicher Anspruch und kann nicht abgetreten, gepfändet oder vererbt werden. Für die Beantragung gibt es keine Einkommenshöchstgrenze. Bayern ist das einzige Bundesland, in dem das Landespflegegeld an den Pflegegrad gekoppelt ist. Andere Bundesländer führen den Begriff „Landespfleg...
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Andere Bundesländer
In anderen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg, Bremen und Rheinland-Pfalz gibt es ebenfalls Landespflegegeld mit unterschiedlichen Anspruchsvoraussetzungen und Leistungen.
Landespflegegeld Berlin
Das Landespflegegeld Berlin erhalten blinde sowie taubblinde Menschen, hochgradig Sehbehinderte und Gehörlose.
Anspruchsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme sind der gewöhnliche Aufenthalt und Wohnsitz im Land Berlin sowie das Erfüllen der Kriterien für oben genannte Einschränkungen.
Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen zur Beantragung eingereicht werden: Pflegeantrag nach dem Landespflegegeldgesetz Gültige Personaldokumente bzw. Meldebestätigung medizinische Unterlagen zur Sehbeeinträchtigung bzw. Gehörlosigkeit Feststellungsbescheid nach dem Schwerbehindertenrecht gegebenenfalls Bescheide über zweckgleiche Leistungen Feststellungsbescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad
Leistungen
Die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz sind keine Leistungen der Sozialhilfe und werden unabhängig von sonstigem Einkommen und Vermögen gewährt. Zweckgleiche Leistungen werden einem definierten Rahmen auf die Leistungen nach dem Landespflegegeldgesetz angerechnet, z.B. Leistungen der Pflegekasse.
Landespflegegeld Brandenburg
Anspruchsvoraussetzungen
Das Landespflegegeld Brandenburg erhalten Menschen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI soziale Pflegeversicherung, die beide Hände oder beide Beine im Oberschenkelbereich verloren haben bzw. Lähmungen oder gleichartige Behinderungen und ein Betreuungsbedarf dauerhaft bzw. voraussichtlich für mindestens sechs Monate zur Sicherung der körperlichen Mobilität und hauswirtschaftlichen Versorgung besteht. Weiterhin erhalten es blinde Menschen und nach dem Sozialgesetzbuch (SGB XII) gleichgestellte sowie gehörlose Menschen ohne Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XI mit angeborener oder bis zum siebten Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit. Tritt die Taubheit / Schwerhörigkeit später auf, gilt die Gehörlosigkeit i...
Leistungen
Das Landespflegegeld ist eine Monatsleistung und variiert in der Höhe je nach persönlichen Voraussetzungen.
Landespflegegeld Bremen
Das Landespflegegeld Bremen ist eine pauschale Geldleistung und richtet sich an blinde und schwerstbehinderte Menschen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bremen haben.
Anspruchsvoraussetzungen
Als blind gelten Menschen, deren Sehschärfe des besseren Auges nicht mehr als zwei Prozent beträgt oder eine gleichwertige Einschränkung vorhanden ist. Als schwerbehindert gelten Menschen, mit Behinderungen der oberen Extremitäten, die dem Fehlen beider Hände gleichkommen (Ohnhänder) mit einer wesentlichen Behinderung mit Verlust beider Arme im Bereich der Oberarme mit Verlust dreier Extremitäten mit Lähmungen oder Bewegungsbehinderungen, die dem Verlust von drei Extremitäten gleicht mit Querschnittslähmung mit Blasen- und Mastdarmlähmungen Hirnschädigungen mit schweren physischen und psychischen Störungen und Gebrauchsbehinderung mehrerer Gliedmaßen deren dauerndes Krankenlager erfordernder Leidenszustand oder deren Pflegebedürftigkeit so außergewöhnlich ist, dass ihre Behinderung der obe...
Leistungen
Das Landespflegegeld Bremen ist ein monatlicher Zuschuss und unabhängig von Einkommen und Vermögen. Es variiert in der Höhe je nach persönlichen Voraussetzungen. Leistungen der Pflegeversicherung werden vollumfänglich auf das Landespflegegeld angerechnet, wodurch es zur Verringerung oder zum Entfallen kommen kann.
Landespflegegeld Rheinland-Pfalz
Das Landespflegegeld ist eine Leistung des Landes Rheinland-Pfalz für schwerbehinderte Menschen als Ausgleich der durch ihre Behinderung bedingten Mehraufwendungen.
Anspruchsvoraussetzungen
Das Landespflegegeld Rheinland-Pfalz erhalten Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Rheinland-Pfalz, die das erste Lebensjahr vollendet haben und schwerbehindert sind.
Leistungen
Das Landespflegegeld beträgt monatlich 384 Euro. Anspruchsberechtigte unter 18 Jahren erhalten diesen Betrag zur Hälfte. Das Einkommen oder das Vermögen des behinderten Menschen oder das seiner Angehörigen bleiben dabei außer Betracht. Häufige Fragen zum Thema Landespflegegeld Ist das Landespflegegeld bundeseinheitlich geregelt? Nein, das Landespflegegeld ist nicht bundeseinheitlich geregelt, es gibt länderspezifische Regelungen. Sind die Leistungen des Landespflegegelds gleich? Nein, die Leistungen unterscheiden sich je Bundesland und sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft. Ist das Landespflegegeld immer an Pflegebedürftigkeit geknüpft? Das Landespflegegeld orientiert sich in den meisten Bundesländern, welche es als Leistung gewähren an (Schwer-) Behinderung, schweren Seh- und ...
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FAQ Section
Q: Ist das Landespflegegeld bundeseinheitlich geregelt? A: Nein, das Landespflegegeld ist nicht bundeseinheitlich geregelt, es gibt länderspezifische Regelungen.
Q: Sind die Leistungen des Landespflegegelds gleich? A: Nein, die Leistungen unterscheiden sich je Bundesland und sind an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft.
Q: Ist das Landespflegegeld immer an Pflegebedürftigkeit geknüpft? A: Das Landespflegegeld orientiert sich in den meisten Bundesländern, welche es als Leistung gewähren an (Schwer-) Behinderung, schweren Seh- und Hörbeeinträchtigungen. Die Ausnahme bildet Bayern, hier das Landespflegegeld an den Pflegegrad (mindestens Pflegegrad 2) geknüpft.
Q: Wo muss ich das Landespflegegeld beantragen? A: Die Stelle, bei der das Landespflegegeld beantragt wird, unterscheidet sich je Bundesland, es gibt keine zentrale Stelle in Deutschland zur Beantragung.
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