Gehhilfen auf Rezept: Sicherheit bei jedem Schritt
Mobilität ist ein zentrales Stück Lebensqualität. Wenn die Kraft in den Beinen nachlässt, der Gleichgewichtssinn gestört ist oder Gelenke schmerzen, bieten Gehhilfen die nötige Sicherheit. Sie verhindern Stürze, entlasten den Körper und ermöglichen es Senioren und Patienten, ihren Alltag weiterhin aktiv zu gestalten.
In diesem Ratgeber klären wir, welche Gehhilfen es gibt, warum nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse dafür zuständig ist und wie Sie das nötige Rezept richtig einlösen.
💡 Das Wichtigste in Kürze
- Die Definition: Zu den Gehhilfen (Produktgruppe 10) zählen unter anderem Rollatoren, Gehstöcke, Unterarmgehstützen (Krücken) und Rollstühle.
- Der Kostenträger: Gehhilfen sind medizinische Hilfsmittel. Die Kosten werden daher von der Krankenkasse getragen, nicht von der Pflegekasse! Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich.
- Das Rezept: Für die Kostenübernahme benötigen Sie zwingend eine ärztliche Verordnung (Rezept) von Ihrem Haus- oder Facharzt.
- Zuzahlung: Die gesetzliche Zuzahlung für Gehhilfen auf Kassenrezept beträgt in der Regel 10 Prozent (mindestens 5 Euro, maximal 10 Euro).
Welche Arten von Gehhilfen zahlt die Kasse?
Gehhilfen sind im bundesweiten Hilfsmittelverzeichnis unter der Produktgruppe 10 (PG 10) gelistet. Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht, bezuschusst die Krankenkasse folgende Produkte:
1. Rollatoren (Gehwagen)
Der Rollator ist die mit Abstand beliebteste Gehhilfe für Senioren. Er bietet stabilen Halt auf vier Rädern, verfügt über Handbremsen und meist über eine Sitzfläche für kurze Pausen. Hinweis: Kassenmodelle (Standard-Rollatoren) sind oft recht schwer und aus Stahlrohr gefertigt. Für leichtere Modelle (z.B. aus Carbon oder Aluminium) müssen Sie einen privaten Aufpreis (wirtschaftliche Aufzahlung) leisten.
2. Gehstöcke
Der klassische Gehstock bietet leichte Unterstützung und Entlastung für ein Bein. Für maximale Sicherheit werden Stöcke an die Körpergröße des Nutzers angepasst und mit rutschfesten Gummikapseln versehen. Auch Vierfußgehhilfen (mit vier kleinen Beinen am unteren Ende für extrem stabilen Stand) werden bezahlt.
3. Unterarmgehstützen (Krücken)
Sie kommen meist nach Unfällen, Operationen (z. B. neues Knie- oder Hüftgelenk) oder bei schwereren Einschränkungen zum Einsatz, wenn ein Bein komplett entlastet werden muss.
4. Rollstühle (Produktgruppe 18)
Streng genommen sind Rollstühle (manuell oder elektrisch) eine eigene Produktgruppe, sie dienen aber demselben Zweck. Auch sie werden bei starken Gehbehinderungen vom Arzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt.
So funktioniert die Kostenübernahme: In 3 Schritten zur Gehhilfe
Der Weg zur Gehhilfe führt immer über den Arzt und das Sanitätshaus:
- Rezept besorgen: Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt oder Orthopäden. Stellt dieser eine Gehschwäche oder Sturzgefahr fest, stellt er Ihnen ein Kassenrezept (Muster 16) aus. Darauf sollte möglichst genau stehen, was Sie benötigen (z. B. "Leichtgewichtsrollator wegen Arthrose in den Händen").
- Sanitätshaus aufsuchen: Gehen Sie mit dem Rezept zu einem Sanitätshaus (oder einer Apotheke), das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Wichtig: Ein Rezept ist meist nur 28 Tage nach Ausstellung gültig!
- Gerät auswählen: Das Fachpersonal berät Sie und stellt das Gerät passend auf Ihre Körpergröße ein. Entscheiden Sie sich für das Kassenmodell, zahlen Sie lediglich die Rezeptgebühr von ca. 5 bis 10 Euro. Wollen Sie ein Premium-Modell, zahlen Sie die Differenz aus eigener Tasche.
(Achtung: Sehr oft stellt das Sanitätshaus den Rollator nur leihweise zur Verfügung. Das Gerät bleibt Eigentum der Kasse und muss zurückgegeben werden, wenn es nicht mehr gebraucht wird).
Was kostet eine Gehhilfe – und was zahle ich selbst?
Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor und hat ein Arzt die Gehhilfe verordnet, übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Für Versicherte bleibt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wer die jährliche Belastungsgrenze erreicht hat oder von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.
Viele Gehhilfen – etwa Rollatoren – werden häufig leihweise zur Verfügung gestellt; werden sie nicht mehr gebraucht, gehen sie zurück. Eine Aufzahlung fällt nur an, wenn man sich bewusst für ein Komfort- oder Premiummodell entscheidet, das über das Maß der notwendigen Versorgung hinausgeht.
Gehhilfen bei Pflegegrad: Krankenkasse oder Pflegekasse?
Gehhilfen sind Hilfsmittel der Krankenkasse (§ 33 SGB V) – der Anspruch besteht unabhängig davon, ob ein Pflegegrad vorliegt. Wer einen Pflegegrad hat, hat zusätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch über die Pflegekasse: bis zu 42 Euro im Monat für Produkte wie Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel (§ 40 SGB XI).
Beides schließt sich nicht aus: Man kann die Gehhilfe über die Krankenkasse beziehen und parallel die monatliche kostenlose Pflegehilfsmittel-Box nutzen.
Gehhilfen im Vergleich: Welche passt zu wem?
Die folgende Übersicht zeigt, welche Gehhilfe zu welchem Bedarf passt:
| Gehhilfe | Geeignet bei | Typische Situation | Produktgruppe |
|---|---|---|---|
| Gehstock | leichter Unsicherheit, etwas Entlastung | gelegentliches Schwindelgefühl, leichte Gangunsicherheit | PG 10 |
| Unterarmgehstützen (Krücken) | vorübergehender Entlastung eines Beins | nach Verletzung oder Operation | PG 10 |
| Rollator | nachlassender Kraft & Gleichgewicht | längere Wege, Sicherheit im Alltag, Sitzpause unterwegs | PG 10 |
| Rollstuhl | stark eingeschränkter Gehfähigkeit | wenn Gehen dauerhaft kaum noch möglich ist | PG 18 |
Häufige Fragen
Zahlt die Krankenkasse einen Rollator?
Ja. Bei medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Rollator aus dem Hilfsmittelverzeichnis; es bleibt in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung.
Wie hoch ist die Zuzahlung für eine Gehhilfe?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt 10 % des Preises, mindestens 5 und höchstens 10 Euro je Hilfsmittel. Wer von der Zuzahlung befreit ist, zahlt nichts.
Bekomme ich eine Gehhilfe ohne Rezept?
Kaufen können Sie eine Gehhilfe auch ohne Rezept – aber ohne ärztliche Verordnung übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht. Für die Kostenübernahme brauchen Sie ein Rezept.
Welche Gehhilfe passt zu welchem Bedarf?
Ein Gehstock hilft bei leichter Unsicherheit, Unterarmgehstützen bei vorübergehender Entlastung nach Verletzungen, ein Rollator bei nachlassender Kraft und Gleichgewicht, ein Rollstuhl bei stark eingeschränkter Gehfähigkeit.
Übernimmt die Pflegekasse Gehhilfen?
Gehhilfen sind Hilfsmittel der Krankenkasse. Wer einen Pflegegrad hat, hat zusätzlich Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (bis zu 42 € im Monat) über die Pflegekasse.




