Technische Pflegehilfsmittel: Liste, Zuzahlung und Voraussetzungen
Content Structure
Einleitung
Technische Pflegehilfsmittel: Liste, Zuzahlung und Voraussetzungen Kostenfreien Hausnotruf beantragen ### Das Wichtigste in Kürze
Technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten oder Notrufsysteme erleichtern die häusliche Pflege. Anspruch besteht bei anerkanntem Pflegegrad und häuslicher Pflege laut §40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt Kosten teils vollständig, meist mit geringer Eigenbeteiligung. Geräte wie Pflegebetten oder Rollstühle werden oft leihweise überlassen. Antragstellung erfolgt über die Pflegekasse – teils mit ärztlicher Verordnung. Das Wichtigste in Kürze Was sind technische Pflegehilfsmittel? Liste: Was zählt zu technischen Pflegehilfsmitteln? Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf technische Hilfsmittel? Kostenübernahme: Welche technischen Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse? Wer verordnet technische Pflegehilfsmittel? Wie beantrage ich technische Pflegehilfsmittel? Wo kann...
📦 Kostenlose Pflegebox von CareBoxx bestellen Sie haben einen Pflegegrad und werden zu Hause gepflegt? Dann haben Sie Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 42 €/Monat – komplett kostenlos. CareBoxx übernimmt die Abrechnung direkt mit Ihrer Pflegekasse. → Jetzt Pflegebox zusammenstellen
Was sind technische Pflegehilfsmittel?
Unter technische Pflegehilfsmittel versteht man langlebige Produkte, die in der häuslichen Pflege Anwendung finden. Dazu gehören beispielsweise Pflegebetten, Badewannenlifte und mehr.
Liste: Was zählt zu technischen Pflegehilfsmitteln?
Alle zur Kategorie „ Technische Pflegehilfsmittel “ gehörenden Geräte sind in den Produktgruppen 50-53 laut Hilfsmittelverzeichnis des GKV Spitzenverbandes aufgelistet. Produktgruppe 50 : Pflegehilfsmittel zur Erleichterung der Pflege, z. B. Pflegebetten, Pflegezubehör, Pflegestühle, Toilettenstühle Produktgruppe 51 : Pflegehilfsmittel zur Körperpflege / Hygiene, z. B. Urinflaschen, Bettschutzeinlagen, Waschsysteme Produktgruppe 52 : Pflegehilfsmittel zur selbstständigeren Lebensführung / Mobilität, z. B. Rollstühle, Gehhilfen Produktgruppe 53 : Pflegehilfsmittel zur Linderung von Beschwerden, z. B. Lagerungskissen Eine Ausstattung mit Pflegehilfsmitteln kann die Grundausstattung oder die Ersatzbeschaffung beinhalten. Technische Hilfsmittel werden teils nur leihweise überlassen. Betroffene...
Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf technische Hilfsmittel?
Die Grundlage für einen gesetzlichen Anspruch auf technische Pflegehilfsmittel wird in §40 SGB XI geregelt. Voraussetzungen sind eine festgestellte Pflegebedürftigkeit bei der betroffenen Person mit anerkanntem Pflegegrad sowie eine Pflege im häuslichen Umfeld. Grundsätzlich müssen die Pflegehilfsmittel: die Pflege erleichtern / unterstützen zur Linderung der Beschwerden des Pflegebedürftigen beitragen oder ein selbstständigeres Leben ermöglichen
Kostenübernahme: Welche technischen Pflegehilfsmittel übernimmt die Pflegekasse?
Technische Pflegehilfsmittel sind in der Regel teurer und werden von der Pflegekasse teils vollständig übernommen. Eine Zuzahlung ist unter bestimmten Voraussetzungen jedoch möglich. Pflegebedürftige müssen ab dem 18. Lebensjahr einen Eigenanteil von 10 %, maximal 25 Euro, je Hilfsmittel tragen. Größere Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse teilweise nur leihweise überlassen, eine Zuzahlung entfällt in diesem Fall.
Wer verordnet technische Pflegehilfsmittel?
Grundsätzlich müssen technische Pflegehilfsmittel nicht von einem Arzt verordnet werden. Sie werden direkt bei der zuständigen Pflegekasse beantragt. Für teure Hilfsmittel, wie etwa einem Pflegebett, ist allerdings eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung durch eine Pflegekraft einzureichen. Geprüft wird dann, ob das Pflegehilfsmittel gegebenenfalls von der Krankenkasse, statt der Pflegekasse bezahlt werden muss.
Wie beantrage ich technische Pflegehilfsmittel?
Im Vorfeld können Betroffene sich bei Dienstleistern informieren und beraten lassen (beispielsweise im Sanitätshaus). Sie erfahren welche Ausführungen geeignet sind und was von der Kasse übernommen wird. Im Anschluss kann der betreuende Arzt oder Pflegekraft eine Verordnung bzw. Empfehlung ausstellen. Diese Verordnung enthält die genaue Bezeichnung des Hilfsmittels sowie eine Erläuterung, aus welchen Gründen das Hilfsmittel aus medizinischer Sicht notwendig ist (inkl. Diagnose).
Wo kann ich technische Pflegehilfsmittel bestellen?
Da vor allem größere technische Pflegehilfsmittel von der Kasse nur leihweise überlassen werden, erfolgt die “Bestellung” mit der von der Kasse genehmigten Verordnung. Das Pflegehilfsmittel kann daraufhin bei einem anerkannten Leistungserbringer, beispielsweise einem Sanitätshaus oder der Apotheke bestellt werden. Pflegehilfsmittel, wie beispielsweise Pflegebetten, können selbstverständlich auch privat neu gekauft werden. Einigen Betroffenen ist ein eigenes neues Gerät oft wichtig. Bei zahlreichen Onlinehändlern können solche technischen Pflegehilfsmittel erworben werden....
Wie werden technische Pflegehilfsmittel abgerechnet?
Nach bestätigter Kostenübernahme erhalten pflegebedürftige Personen die technischen Pflegehilfsmittel vom Leistungserbringer. Dies kann beispielsweise ein Sanitätshaus sein. Diese Leistungserbringer rechnen direkt mit der Pflegekasse ab – die versicherte Person muss nichts weiter tun. Angebot In Kooperation mit deinePflege
Kostenfreier Hausnotruf für mehr Sicherheit zu Hause
Schnell und einfach zu mehr Lebensqualität im Alltag. Entlastung für Angehörige dank 24/7 Notrufzentrale. Informieren Sie sich jetzt. Kostenfreien Hausnotruf beantragen Weitere Informationen zum Hausnotruf
Technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – eine clevere Kombination
Neben der großen Auswahl an technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten , Notrufsystemen , Lagerungsrollen und Pflegehilfsmitteln zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten gibt es auch solche, die nur einmal eingesetzt werden. Die Rede ist von Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch . Da viele technische Pflegehilfsmittel täglich im Einsatz sind, ist es wichtig, die Produkte regelmäßig zu reinigen. Zur Reduzierung der Keimlast können Flächendesinfektion und Händedesinfektion beitragen. Auch weitere verbrauchsfähige Artikel wie Bettschutzeinlagen bieten sich zur Ergänzung von technischen Pflegehilfsmitteln an. Ein besonderer Tipp ist die Nutzung von digitalen Pflegeanwendungen , den sogenannten DIPAs. Sie sind in der Pflegelandschaft relativ neu, versprechen jedoch eine einfac...
1. Pflegebett
Einsatzgebiet: Zur Unterstützung der körperlichen Pflege Vorteile: Das Pflegebett ermöglicht Pflegebedürftigen eine bequeme und ergonomische Position, entlastet Pflegekräfte bei der körperlichen Arbeit Geeignet als Kombination mit: Bettschutzeinlagen , Lagerungskissen, Lagerungsrollen , Notrufsysteme
2. Notrufsysteme
Einsatzgebiet: Zur schnellen Alarmierung im Notfall Vorteile: Bietet Pflegebedürftigen und Pflegekräften Sicherheit und schnelle Hilfe im Notfall Geeignet als Kombination mit: Pflegebetten , Rollstühle, Badewannenlifte, Treppenlifte
3. Lagerungsrollen
Einsatzgebiet: Zur Lagerung von Pflegebedürftigen Vorteile: Entlastet den Körper, reduziert das Risiko von Druckgeschwüren, ermöglicht eine ergonomische Positionierung Geeignet als Kombination mit: Pflegebetten , Rollstühle, Treppenlifte , Badewannenlifte
4. Bettschutzeinlagen
Einsatzgebiet: Schützen die Matratze vor Verschmutzungen und Durchnässten Vorteile: Hygienisch, verlängert die Lebensdauer der Matratze Geeignet als Kombination mit: Ergänzt technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten , kann bei Inkontinenz eingesetzt werden
5. Desinfektionsmittel
Einsatzgebiet: Reduzierung der Keime auf Flächen und Händen Vorteile: Hygienisch, verringert das Infektionsrisiko Geeignet als Kombination mit: Flächen – und Händedesinfektionsmittel ergänzen technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten und Notrufsysteme , um eine saubere und keimarme Umgebung sicherzustellen.
6. Digitale Pflegeanwendungen
Einsatzgebiet: Koordination von Terminen, Kommunikation und Übungseinheiten Vorteile: Zeitersparnis, verbesserte Kommunikation, individuelle Betreuung Geeignet als Kombination mit: Digitale Pflegeanwendungen ergänzen technische Pflegehilfsmittel wie Notrufsysteme und Hilfsmittel zur Verbesserung kognitiver und kommunikativer Fähigkeiten Häufige Fragen zu technischen Pflegehilfsmitteln Was ist der Unterschied zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch? Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte wie Pflegebetten oder Rollstühle, die dauerhaft oder leihweise genutzt werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – z. B. Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – werden regelmäßig verbraucht und müssen nachgekauft werden. Muss ich technische Pflegehilfsmi...
Verwandte CareBoxx Ratgeber
03.07.2025 PG 52 - Pflegehilfsmittel zur Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen PG 52 – Pflegehilfsmittel zur Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten ... Mehr lesen 02.07.2025 Digitale Pflegeanwendung (DiPA): Nutzen, Funktionen & Kostenübernahme Digitale Pflegeanwendung (DiPA): Nutzen, Funktionen & Kostenübernahme Jetzt kostenlose Pflegehilfsmittel b... Mehr lesen 02.07.2025 Pflegehilfsmittel für Kinder: Überblick, Kostenübernahme, Antrag Pflegehilfsmittel für Kinder: Überblick, Kostenübernahme, Antrag Jetzt Pflegebox für Kinder beantragen Dipl. G... Mehr lesen Weitere hilfreiche Ratgeber: Pflegehilfsmittel zum Verbrauch...
FAQ Section
Q: Was ist der Unterschied zwischen technischen Pflegehilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch? A: Technische Pflegehilfsmittel sind langlebige Geräte wie Pflegebetten oder Rollstühle, die dauerhaft oder leihweise genutzt werden. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch – z. B. Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel – werden regelmäßig verbraucht und müssen nachgekauft werden.
Q: Muss ich technische Pflegehilfsmittel selbst bezahlen? A: In der Regel übernimmt die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise. Ab 18 Jahren ist meist eine Zuzahlung von 10 % (max. 25 € pro Hilfsmittel) erforderlich. Bei leihweise überlassenen Geräten entfällt diese oft.
Q: Benötige ich ein Rezept für technische Pflegehilfsmittel? A: Nicht immer. Für viele Hilfsmittel reicht ein Antrag bei der Pflegekasse. Bei teureren Geräten wie Pflegebetten ist eine ärztliche Verordnung oder Empfehlung durch eine Pflegekraft erforderlich.
Q: Wo bekomme ich technische Pflegehilfsmittel her? A: Nach Genehmigung durch die Pflegekasse liefert ein Vertragspartner – meist ein Sanitätshaus – das Hilfsmittel direkt nach Hause. Alternativ ist auch ein Privatkauf möglich, dann jedoch ohne Kostenerstattung.
Über CareBoxx
CareBoxx ist Ihr verlässlicher Partner für kostenlose Pflegehilfsmittel. Wir liefern monatlich hochwertige Pflegeboxen direkt zu Ihnen nach Hause – ohne Zuzahlung, ohne Papierkram. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse.
- ✅ Kostenlose Pflegehilfsmittel bis 42 €/Monat
- ✅ Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
- ✅ Monatliche Lieferung nach Hause
- ✅ Einfache Online-Bestellung




