Schwerbehindertenausweis: Wann Sie ihn bekommen und welche Vorteile er bringt
Ein Pflegegrad ist nicht das Gleiche wie eine Schwerbehinderung – dennoch überschneiden sich beide häufig. Viele Pflegebedürftige mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes, schwerem Rheuma, Krebsleiden oder Multipler Sklerose haben zusätzlich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis – und damit auf erhebliche Nachteilsausgleiche: Steuerentlastungen von bis zu 2.840 Euro/Jahr, besonderen Kündigungsschutz im Job und kostenfreien ÖPNV.
Leider beantragen viele Betroffene diesen Ausweis nie, weil sie nicht wissen, dass ihre Erkrankung dafür qualifiziert. Erfahren Sie hier, ab wann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird, welche Merkzeichen es gibt und wie der Antrag funktioniert.
💡 Schwerbehindertenausweis – Das Wichtigste im Schnellcheck:
- Voraussetzung: Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 (Skala 20-100). Die Beeinträchtigung muss mindestens 6 Monate bestehen.
- Wo beantragen? Beim zuständigen Versorgungsamt (je nach Bundesland auch Landesamt für Soziales oder ähnlich).
- Gültigkeit: In der Regel 5 Jahre (dann Neuantrag möglich).
- Merkzeichen: Zusätzliche Buchstaben (G, aG, B, H, Bl, Gl, RF, TBl) auf dem Ausweis, die spezielle Vorteile freischalten (z.B. kostenloser ÖPNV mit Merkzeichen G + Wertmarke).
- Pflegegrad ≠ GdB: Ein hoher Pflegegrad garantiert keinen Schwerbehindertenausweis und umgekehrt. Beide Systeme haben unterschiedliche Bewertungskriterien!
1. Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?
Der GdB misst, wie stark ein Mensch durch seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen im gesamten Alltagsleben eingeschränkt ist – im Vergleich zu einer gleichaltrigen Person ohne Behinderung. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt.
Wichtig: Der GdB bezieht sich auf die Gesamtheit aller Funktionseinschränkungen. Wenn jemand sowohl schlecht sieht (GdB 30) als auch unter schwerem Rheuma leidet (GdB 40), wird nicht einfach addiert. Das Versorgungsamt bildet stattdessen einen Gesamt-GdB unter Berücksichtigung der wechselseitigen Verstärkung.
Ab einem GdB von 50 spricht man von Schwerbehinderung und hat Anspruch auf den Schwerbehindertenausweis (im Scheckkartenformat).
2. Die Merkzeichen: Was die Buchstaben auf dem Ausweis bedeuten
| Merkzeichen | Bedeutung | Freigeschalteter Vorteil |
|---|---|---|
| G | Erheblich gehbehindert | Kostenloser ÖPNV (mit Wertmarke), Kfz-Steuerermäßigung 50 % |
| aG | Außergewöhnlich gehbehindert | Behindertenparkplatz, Kfz-Steuerbefreiung |
| B | Begleitperson erforderlich | Begleitperson fährt kostenlos ÖPNV/Bahn |
| H | Hilflos | Kfz-Steuerbefreiung, Pauschbetrag 7.400 € |
| Bl | Blind | Kfz-Steuerbefreiung, unentgeltlicher ÖPNV |
| Gl | Gehörlos | Kfz-Steuerermäßigung, Kommunikationshilfen |
| RF | Rundfunkgebühren | Befreiung/Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag |
| TBl | Taubblind | Alle Vorteile von Bl + Gl kombiniert |
3. Die wichtigsten Vorteile im Überblick
Steuererleichterungen (Behinderten-Pauschbetrag)
Seit 2021 deutlich erhöht und bereits ab GdB 20 nutzbar:
| GdB | Jährlicher Pauschbetrag |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
Berufsleben
- Besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber braucht die Zustimmung des Integrationsamtes, bevor er kündigen darf.
- 5 Tage Zusatzurlaub pro Jahr (bei 5-Tage-Woche).
- Früherer Renteneintritt: Bis zu 2 Jahre vor der Regelaltersgrenze (abschlagsfrei bei 35 Versicherungsjahren).
- Anspruch auf behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung.
Mobilität
- Kostenloser ÖPNV mit Merkzeichen G oder Bl (Wertmarke erforderlich).
- Behindertenparkplätze mit Merkzeichen aG oder Bl.
- Kfz-Steuerermäßigung (50 % bei G) oder vollständige Befreiung (bei aG, H, Bl).
Weitere Vergünstigungen (ohne Rechtsanspruch)
Ermäßigter Eintritt in Museen, Schwimmbäder, Kinos, Rabatte bei Mobilfunkanbietern und Automobilclubs. Tipp: Tragen Sie den Ausweis immer bei sich!
4. So beantragen Sie den Schwerbehindertenausweis
Schritt 1: Antragsformular beim zuständigen Versorgungsamt anfordern (online, telefonisch oder persönlich). Die genaue Behörde variiert je nach Bundesland.
Schritt 2: Alle relevanten medizinischen Unterlagen sammeln: Arztbriefe, Befunde, Krankenhausberichte, Reha-Entlassungsberichte. Tipp: Legen Sie alles sofort bei – das kann die Bearbeitungszeit erheblich verkürzen, da das Amt dann nicht erst bei Ihren Ärzten nachfragen muss.
Schritt 3: Formular ausfüllen und abschicken. Bearbeitungszeit: je nach Amt zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten.
Schritt 4 (falls nötig): Widerspruch innerhalb von 1 Monat einlegen, falls der GdB zu niedrig festgesetzt wurde. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Arzt eine ausführliche Stellungnahme schreiben. Der Pflegestützpunkt hilft Ihnen auch beim Widerspruch!
📦 Schwerbehinderung + Pflegegrad = Doppelter Anspruch
Viele Menschen mit Schwerbehinderung haben zusätzlich einen Pflegegrad. Das bedeutet: Sie profitieren sowohl von den Nachteilsausgleichen des Schwerbehindertenausweises als auch von den Pflegeleistungen der Kasse.
Dazu gehört der Anspruch auf 42 Euro monatlich für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 SGB XI, ab Pflegegrad 1). Die CareBoxx aktiviert dieses Budget für Sie:
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❓ FAQ – Schwerbehindertenausweis
Q: Welche Krankheiten berechtigen zu einem Schwerbehindertenausweis? A: Es gibt keine abschließende "Liste". Die versorgungsmedizinischen Grundsätze bewerten über 1.000 Gesundheitsstörungen. Häufige Erkrankungen mit GdB ≥ 50 sind: Krebserkrankungen (nach OP), schwerer Diabetes mit Insulintherapie, Herzinsuffizienz, COPD mit Atemnot, völlige Inkontinenz, Organtransplantation, Blindheit, Taubheit, schwere psychische Erkrankungen und Demenz.
Q: Ist der Pflegegrad automatisch auch ein GdB? A: Nein. Pflegegrad und GdB sind zwei unabhängige Bewertungssysteme. Ein Pflegegrad 3 kann mit einem GdB 30 einhergehen oder auch mit GdB 80 – es hängt von der konkreten Diagnose ab. Sie müssen den GdB separat beim Versorgungsamt beantragen!
Q: Was passiert, wenn mein Widerspruch gegen den GdB abgelehnt wird? A: Falls auch der Widerspruch keinen Erfolg bringt, können Sie beim Sozialgericht klagen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei. Viele Sozialverbände (VdK, SoVD) bieten Rechtsberatung und Prozessbegleitung für ihre Mitglieder an.




